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Software-Lizenzvereinbarung - Konica IP-511 Benutzerhandbuch

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SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG
Diese Verpackung enthält die folgenden von Konica Corporation (Konica) zur Verfügung gestellten Materialien: Als
Teil des Drucksystems enthaltene Software, die digital-kodierten, durch das System erkennbaren Zeichensätze im
speziellen Format und in kodierter Form ("Fonts"), andere in einem Computer residente Software, die in Verbindung
mit der Drucker-Software erforderlich ist ("Host Software"), und die entsprechenden schriftlichen Erklärungen
("Dokumentation").
Der Begriff "Software" wird verwendet, um Drucker-Software, Fonts und/oder Host Software zu beschreiben und
kann sich ebenso auf Upgrades, Modifizierungen, Erweiterungen und Kopien der Software beziehen.
Die Software wird Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung in Lizenz zur Verfügung gestellt.
Konica gewährt Ihnen eine nicht-exklusive Sublizenz zur Verwendung der Software und der Dokumentation, Ihr
Einverständnis mit folgenden Punkten vorausgesetzt:
1.
Sie dürfen die Drucker-Software und die zugehörigen Fonts zur Ausgabe auf dem/den lizensierten
Drucksystem(en) ausschließlich für Ihren eigenen, internen Geschäftsbetrieb nutzen.
2.
Zusätzlich zu der in Abschnitt 1 erläuterten Lizenz für Fonts ("Drucker-Software") können Sie römische Fonts
verwenden, um Größen, Stile und verschiedene Versionen von Buchstaben, Zahlen, Zeichen und Symbolen
("Schriften") auf dem Display oder dem Computermonitor für Ihren eigenen, internen Geschäftsbetrieb
anzuzeigen.
Sie dürfen eine Backup-Kopie von der Host-Software anfertigen, vorausgesetzt, dass diese Backup-Kopie nicht
3.
an einem anderen Computer installiert oder genutzt wird. Unabhängig von den o.a. Einschränkungen dürfen
Sie die Software auf einer beliebigen Anzahl von Computern installieren, allerdings ausschließlich zur
Verwendung mit einem oder mehreren Drucksystemen, die mit dieser Drucker-Software arbeiten.
4.
Sie können die Rechte dieser Lizenzvereinbarung inklusive aller Rechte und Interessen an der Software und
ihrer Dokumentation auf einen Dritten ("Vertreter") übertragen, vorausgesetzt, Sie übergeben dem Vertreter
alle Softwarekopien und die gesamte Dokumentation. Der Vertreter erkennt alle Verpflichtungen und
Bestimmungen dieser Vereinbarung als verbindlich an.
5.
Sie verpflichten sich, die Software und die Dokumentation nicht zu modifizieren, zu adaptieren oder zu
übersetzen.
6.
Sie verpflichten sich, keinen Versuch zu unternehmen, die Software zu verändern, zu zerlegen, zu
dechiffrieren, ingenieurtechnisch zu verändern oder zu dekompilieren.
7.
Das Eigentum und alle Rechte an der Software und Dokumentation sowie jeder Reproduktion derselben
verbleiben bei Konica.
8.
Warenzeichen dürfen nur entsprechend der gängigen Warenzeichen-Praxis verwendet werden; und
Eigentümer der Warenzeichen müssen eindeutig identifiziert werden. Warenzeichen dürfen nur verwendet
werden, um mit Hilfe der Software produzierte Druckerzeugnisse zu identifizieren. Eine derartige Verwendung
eines Warenzeichens gibt Ihnen keine Eigentumsrechte an diesem Warenzeichen.
9.
Versionen oder Kopien der Software, die der Lizenznehmer nicht verwendet, oder Software, die sich auf einem
unbenutzten Medium befindet, dürfen Sie nicht vermieten, verleasen, sublizensieren, verleihen oder
weitergeben, ausgenommen im Rahmen der vollständigen Weitergabe der Software und der gesamten
Dokumentation, wie oben erläutert.
Konica übernimmt Ihnen gegenüber keinerlei Verantwortung für irgendwelche zufälligen, speziellen oder direkten
10.
Folgeschäden inklusive Einkommensausfall, auch nachdem solche Schäden oder Forderungen Dritter Konica
avisiert wurden. In einigen Staaten oder Gerichtsbarkeiten ist der Ausschluss der Verantwortung für zufällige,
spezielle oder Folgeschäden nicht zulässig; daher gelten die o.a. Einschränkungen eventuell nicht für Sie.
11.
Hinweis für Endbenutzer im Dienst der US-Regierung: Diese Software ist ein "Commercial Item"
(Kommerzielles Gut) wie in 48 C.F.R. 2.101 definiert, und beinhaltet die Bestandteile "Commercial Computer
Software" (Kommerzielle Computersoftware) und "Commercial Computer Software Documentation"
(Kommerzielle Computersoftware-Dokumentation), wie in 48 C.F.R. 12.212 bezeichnet. In Übereinstimmung
mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 wird die Software den Endbenutzern im Dienste
der US-Regierung nur mit den dort festgelegten Rechten zur Verfügung gestellt.
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