Herunterladen Diese Seite drucken

REMEHA GAS HP 35A HT LC Planungshandbuch Seite 11

Luft-/wasser-absorptionswärmepumpe

Werbung

EEWärmeG – Erneuerbare-Energien-
Wärmegesetz:
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist
ein deutsches Bundesgesetz, das u. a. den
Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und
Kältesektor bei der energetischen Gebäude-
versorgung vorantreiben soll. Eigentümer von
Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr
als 50 m
sind verpflichtet, den Wärme- (oder
2
Kälte)-Energiebedarf im unterschiedlichen
Umfang aus erneuerbaren Energien zu decken
(Nutzungspflicht). Als erneuerbare Energien im
Sinne des Gesetzes gilt zum Beispiel Umwelt-
wärme aus Luft-/Wasser-Wärmepumpen.
Heizraumrichtlinien
Hier ist vor allem die Feuerungsverordnung
(FeuVO) zu berücksichtigen. Sie gilt für alle
Feuerungsanlagen, Wärme- und Brenn-
stoffversorgungsanlagen. Für Feuerstätten,
Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt
die Verordnung nur, soweit diese Anlagen der
Beheizung von Räumen oder der Warmwasser-
versorgung dienen.
TRGI – Technische Regeln Gas-Was-
serinstallationen
Die Technischen Regeln für Gas-Installationen
beziehen sich auf Planung, Erstellung, Ände-
rung und Instandhaltung für Gasanlagen in
Gebäuden und auf Grundstücken, die mit
Gasen der 1., 2. und 4. Gasfamilie und mit
Drücken bis 100 mbar (Niederdruck) bzw. über
100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) betrieben
werden. Für Gase der 3. Gasfamilie (Flüssiggas)
gelten die TRF (Technische Regeln Flüssiggas).
Die TRGI beginnt hinter der Hauptabsperrein-
richtung (HAE) und endet mit der Ausmündung
der Abgasführung ins Freie.
BImSchV - Bundes-Immissionsschutz-
Verordnung:
Die Erste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verord-
nung über kleine und mittlere Feuerungsan-
lagen vom 26. Januar 2010) legt fest, welche
Grenzwerte an Stickstoffdioxid in Abhängigkeit
von der Nennwärmeleistung einer Feuerungs-
anlage nicht überschritten werden dürfen.
DIN 4708-1-3 – Zentrale Wasser-
erwärmungsanlagen
Teil 1: Begriffe und Berechnungsgrundlagen
Teil 2: Regeln zur Ermittlung des Wärmebe-
darfs zur Erwärmung von Trinkwasser
in Wohngebäuden
Teil 3: Regeln zur Leistungsprüfung von Was-
sererwärmern für Wohngebäude
DIN EN 12831 - Heizungsanlagen in
Gebäuden - Verfahren zur Berechnung
der Norm-Heizlast
en zur Ermittlung der
Wärmezufuhr, die unter Normauslegungsbe-
dingungen benötigt wird,
um sicherzustellen, dass die erforderliche
Norm-Innentemperatur in
den Nutzräumen der Gebäude erreicht wird.
DIN 12828 – Heizungsanlagen in
Gebäuden - Planung von Warmwasser-
Heizungsanlagen
Die EN 12828 legt die Planungskriterien für
Warmwasser-Heizungsanlagen in Gebäuden
mit einer maximalen Betriebstemperatur bis
105 °C fest. Sie behandelt die Planung von:
Wärmeerzeugungssystemen, Wärmevertei-
lungssystemen, Wärmeabgabesystemen, Rege-
lanlagen und berücksichtigt den Wärmebedarf
verbundener Systeme.
3 Regeln und Normen
11

Werbung

loading