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REMEHA GAS HP 35A HT LC Planungshandbuch Seite 10

Luft-/wasser-absorptionswärmepumpe

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3 Regeln und Normen
Für die fachgerechte Planung und
Erstellung der Wärmepumpenanlage sind
folgende Gesetze, Verordnungen und
technischen Regelwerke zu beachten.
Nur die Einhaltung dieser Vorschriften und
Richtlinien nach dem anerkannten, aktuellen
Stand der Technik gewährleistet die sichere
und reibungslose Planung, Ausführung sowie
Betrieb der Anlage. Im Folgenden sind die
wichtigsten Richtlinien, Vorschriften und
Gesetze, die für die Planung und Ausführung
der Gas Absorptionswärmepumpe relevant
sind, aufgeführt und ihr thematischer Inhalt
kurz beschrieben.
LBO - Landesbauordnungen der
jeweiligen Bundesländer:
Die Landesbauordnungen der jeweiligen
Bundesländer gelten für bauliche Anlagen
und Bauprodukte. Diese sind so anzuordnen,
zu errichten, zu ändern und instand zu hal-
ten, dass sie die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit
oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht
gefährden. Darüber hinaus sind die allgemein
anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Als allgemein anerkannte Regeln der Technik
gelten auch die von der obersten Bauauf-
sichtsbehörde durch öffentliche Bekannt-
machung als Technische Baubestimmungen
eingeführten technischen Regeln. Besondes
berücksichtigt werden, müssen insbesondere
Abstandflächen, Brennbarkeit der Baustoffe,
Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütte-
rungsschutz.
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EnEG –Energieeinsparungsgesetz:
Das Gesetz zur Einsparung von Energie in
Gebäuden dient der Umsetzung der Richtlinie
2002/91/EG des Europäischen Parlaments
über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden im Hinblick auf Energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden. Bei Entwurf,
Auswahl und Ausführung dieser Anlagen und
Einrichtungen ist dafür Sorge zu tragen, dass
nicht mehr Energie verbraucht wird, als zur
bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich
ist.
EnEV – Energieeinsparverordnung:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führt
die Heizungsanlagenverordnung und Wär-
meschutzverordnung zu einer gemeinsamen
Verordnung zusammen. Sie ist Teil des deut-
schen Wirtschaftsverwaltungsrechtes und gibt
Bauherren bautechnische Standardanforde-
rungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf
ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Sie gilt
für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse
Betriebsgebäude. Dieser Rahmen ermöglicht
es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den
Faktor Anlagentechnik und den Faktor bauli-
chen Wärmeschutz in gewissem Maße mitei-
nander zu verrechnen, also eine schlechte Wär-
medämmung mit einer effizienten Heizanlage
auszugleichen oder umgekehrt.

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