INSTALLATIoN
Sicherheit
INSTALLATIoN
7.
Sicherheit
die Installation, Inbetriebnahme sowie Wartung und Reparatur des
Gerätes darf nur von einem Fachhandwerker durchgeführt werden.
7.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
Wir gewährleisten eine einwandfreie Funktion und Betriebssicher-
heit nur, wenn das für das Gerät bestimmte original-Zubehör und
die originalen Ersatzteile verwendet werden.
7.2
Vorschriften, Normen und Bestimmungen
WARNUNG Verletzung
!
Beachten Sie hinsichtlich der brandschutztechni-
schen Installationsvorschriften für die Errichtung der
Lüftungsanlage die landesrechtlichen Regelungen
und Vorschriften. In Deutschland sind dies insbeson-
dere die bauaufsichtliche Richtlinie über die brand-
schutztechnischen Anforderungen an Lüftungsan-
lagen in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweis
Beachten Sie alle nationalen und regionalen Vorschriften
und Bestimmungen.
7.3
Betrieb des Gerätes in Gebäuden mit
Feuerstätten
Der nachfolgend verwendete Begriff Feuerstätte schließt z. B. Ka-
chelöfen, Kamine und Geräte mit Gasverbrennung ein.
WARNUNG Verletzung
!
Lüftungsgeräte können einen Unterdruck in der
Wohneinheit erzeugen. Wenn gleichzeitig eine Feu-
erstätte in Betrieb ist, können Verbrennungsabgase
in den Aufstellraum der Feuerstätte gelangen. Daher
müssen Sie für den gleichzeitigen Betrieb eines Lüf-
tungsgerätes mit einer Feuerstätte einige Dinge be-
achten.
die Planung, der Einbau und der Betrieb des Lüftungsgerätes und
der Feuerstätten muss nach den nationalen und regionalen Vor-
schriften und Bestimmungen erfolgen.
7.3.1 Planung der Sicherheitsmaßnahmen
der Planer plant mit den zuständigen Behörden, welche Sicher-
heitsmaßnahmen für den gleichzeitigen Betrieb von Lüftungsgerät
und Feuerstätte notwendig sind.
Wechselseitiger Betrieb
Wechselseitiger Betrieb bedeutet, dass bei Inbetriebnahme der
Feuerstätte die Wohnungslüftung abgeschaltet wird bzw. nicht in
Betrieb gehen kann. der wechselseitige Betrieb muss durch ge-
eignete Maßnahmen gewährleistet werden, z. B. einer automatisch
erzwungenen Abschaltung des Lüftungsgerätes.
Gemeinsamer Betrieb
Für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte und Wohnungs-
lüftungsanlage empfehlen wir die Auswahl einer raumluftunabhän-
gigen Feuerstätte mit Zulassung, in deutschland dIBt-Zulassung.
12
TZL 135 FRG / TZL 135 FRG-W
Falls eine raumluftabhängige Feuerstätte in der Wohneinheit
gleichzeitig mit dem Lüftungsgerät betrieben wird, dürfen durch
einen möglichen Unterdruck im Raum keine Verbrennungsabgase
in die Wohneinheit gelangen.
das Lüftungsgerät darf nur in Kombination mit Feuerstätten be-
trieben werden, die eigensicher sind. diese Feuerstätten haben
z. B. eine Strömungssicherung oder einen Abgaswächter und sind
für den gemeinsamen Betrieb mit Lüftungsgeräten zugelassen.
Alternativ kann eine externe, geprüfte Sicherheitseinrichtung an-
geschlossen werden, die den Betrieb der Feuerstätte überwacht.
Z. B. können Sie eine Differenzdrucküberwachung installieren, die
den Schornsteinzug überwacht und im Fehlerfall das Lüftungs-
gerät ausschaltet.
die Einrichtung zur differenzdrucküberwachung muss folgende
Anforderungen erfüllen:
: :
Überwachung des differenzdruckes zwischen dem Ver-
bindungsstück zum Schornstein und dem Aufstellraum der
Feuerstätte
: :
Möglichkeit zur Anpassung des Abschaltwertes für den dif-
ferenzdruck an den Mindestzugbedarf der Feuerstätte
: :
Potentialfreier Kontakt zum Ausschalten der
Lüftungsfunktion
: :
Anschlussmöglichkeit einer Temperaturmessung, damit die
differenzdrucküberwachung nur bei Betrieb der Feuerstätte
aktiviert wird und Fehlabschaltungen durch Umwelteinflüsse
vermieden werden können
Hinweis
differenzdruckschalter, die den druckunterschied zwi-
schen Außenluftdruck und druck im Aufstellraum der
Feuerstätte als Ansprechkriterium heranziehen, sind nicht
geeignet.
Hinweis
Wir empfehlen, für den Betrieb jeder Feuerstätte einen
Kohlenmonoxid-Melder gemäß EN 50291 zu installieren
und regelmäßig zu warten.
7.3.2 Inbetriebnahme
Bei der Inbetriebnahme des Lüftungsgerätes muss geprüft und
im Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert werden, dass Verbren-
nungsabgase nicht in einer gesundheitsgefährdenden Menge in
die Wohneinheit gelangen.
Inbetriebnahme in Deutschland
der zuständige Schornsteinfeger führt die Abnahme durch.
Inbetriebnahme außerhalb Deutschlands
die Abnahme muss durch einen Fachkundigen erfolgen. Im Zwei-
fel müssen Sie einen unabhängigen Gutachter für die Abnahme
einbeziehen.
7.3.3 Wartung
Vorgeschrieben ist eine regelmäßige Wartung der Feuerstätten. die
Wartung umfasst die Prüfung des Abgaszugs, der freien Rohrquer-
schnitte und der Sicherheitseinrichtungen. der zuständige Fach-
handwerker muss nachweisen, dass eine ausreichende Menge
Verbrennungsluft nachströmen kann.
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