Bedienung
6.9 Grundlegende Anforderungen an den Aufstellraum
Für die Aufstellung von Feuerstätten gelten Anforderungen an den Aufstellraum. Dies ist ebenfalls bei
bereits bestehenden Feuerstätten zu beachten, wenn z.B. der Aufstellraum anderweitig genutzt werden soll,
sich das Gebäude von der Nutzung oder Aufteilung ändert, oder weitere Feuerstätten zusätzlich aufgestellt
werden sollen.
Hierzu sind die jeweiligen gesetzlichen und baurechtlichen Vorgaben zu beachten, insbesondere die
Feuerungsverordnung und die Landesbauordnung.
Wärmebedarf / Heizlast
Die Wärmeleistung der Einzelraumfeuerungsanlage muss sich am Wärmebedarf des Aufstellraums (Heizlast)
orientieren. (Anforderung der 1. BImSchV und zugeh. Auslegungsfragen des LAI)
Eine Feuerstätte kann nur dann gut und wirtschaftlich betrieben werden, wenn ihre Wärmeleistung an die
gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse (Heizlast) und die Bedürfnisse des Betreibers angepasst ist.
Deshalb ist eine Heizlastberechnung oder eine geeignete individuelle Vereinbarung sinnvoller Weise
Grundlage der Planung.
Soll der Aufstellraum z.B. in Hinblick auf Größe / Volumen, Luftdurchlässigkeit der Außenwände oder
Wärmedämmeigenschaften verändert werden, muss der sich dadurch geänderte Wärmebedarf / Heizlast des
Aufstellraums auch für den Betrieb der Feuerstätte berücksichtigt werden.
Verbrennungsluftversorgung
Der Aufstellraum einer Feuerstätten, die ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, muss in
Hinblick auf seine Außenfl ächen / Umfassungsfl ächen dazu geeignet sein, den erforderlichen Verbrennungs-
luftvolumenstrom der Feuerstätte durch Undichtigkeiten oder konkret dafür vorgesehene Öffnungen aus
dem Freien ungehindert einströmen zu lassen.
Soll der Aufstellraum z.B. in Hinblick auf Luftdurchlässigkeit der Außenwände oder der Fenster- Außentür-
fl ächen verändert werden, muss die sich dadurch geänderte Ausführung in jedem Fall auch für den Betrieb
der Feuerstätte berücksichtigt werden.
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