Bedienung
Luftfeuchtigkeit, Feuchträume und Aufstellung im Freien
Der VISPA ist für den Betrieb in gewöhnlichen Wohnräumen vorgesehen.
Die hitzebeständige Lackierung des VISPA ist kein Wasser-, Nässe- oder Feuchtigkeitsschutz. Aus diesem
Grunde sind Aufstellräume mit hoher Luftfeuchtigkeit, Aufstellräume oder Aufstellorte mit Spritzwasser o.ä.,
Aufstellorte im Freien, Aufstellräume mit starken und schnellen Temperaturwechseln nicht geeignet.
Luftqualität und Schwebstoffe
Der Aufstellraum muss eine entsprechend gute Luftqualität aufweisen und darf keine nachteilig wirkenden
Schwebstoffe enthalten.
Der VISPA heizt zum Großteil über seine warme Oberfl äche. Die Oberfl äche gibt Wärme durch Strahlung und
auch direkt an die Raumluft ab. Dieses Funktionsprinzip setzt voraus, dass in der Raumluft entsprechend
wenig Schwebstoffe enthalten sind.
Insbesondere Schwebstoffe und andere Bestandteile der Raumluft, die bei Temperaturen im Bereich von
30°C bis ca. 100°C reagieren, verschwelen oder sich chemisch nachteilig verändern, können Probleme,
wie Gerüche, Ablagerungen oder besondere schwarze Ablagerungen („fogging") verursachen, aber auch
gesundheitsschädliche Verbindungen / Reaktionen hervorrufen.
Gemeinsamer Betrieb von mehreren Feuerstätten
Werden mehrere Feuerstätten für feste Brennstoffe aufgestellt, die gleichzeitig betrieben werden können, ist
die Summe der Nennwärmeleistung aller Feuerstätten zu beachten.
Ab einer Gesamt-Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW müssen die Feuerstätten dann in besonderen
Heizräumen aufgestellt werden, an die baurechtlich erhebliche Anforderungen gestellt werden. Hierbei
ist die Nennwärmeleistung aller Feuerstätten unabhängig ihrer Bauart und ihres Brennstoffs zu
berücksichtigen.
Für Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, ist darüber hinaus eine Obergrenze der
Summe der Nennwärmeleistungen von 50 kW zu berücksichtigen. Sollen in einem Aufstellraum zu einer
bestehenden Festbrennstoff-Feuerstätte z.B. noch zwei weitere Feuerstätten aufgestellt werden, ist also die
Summe der Nennwärmeleistungen aller Festbrennstoff-Feuerstätten zu beachten –
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