Die geforderten bzw. vorgeschriebenen Abstände zwischen Abgasrohr und brennbaren Bauteilen
müssen eingehalten sein.
Der Anschluss an den Schornstein muss im selben Geschoss erfolgen, in dem auch die Feuerstätte
aufgestellt ist. Das Abgasrohr darf nicht in andere Geschosse oder andere Wohneinheiten / Nutzungs-
einheiten geführt werden. Abgasrohre (Verbindungsstücke) dürfen nicht durch Decken geführt werden.
Abgasrohre (Verbindungsstücke) dürfen nicht in Decken, in Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen
angeordnet sein.
Für die weitere Vorgaben zum Schornstein beachten Sie auch „2.3 Anforderungen an den Schornstein" auf
Seite 14.
Aufstellung und Erstinbetriebnahme
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