Aufstellung und Erstinbetriebnahme
3.3 Erforderliche Mindestabstände
Zu Wänden bzw. seitlichen Flächen einer Feuerstätten-Nische, an die keine Brandschutzanforderungen
gestellt sind und für die keine entsprechende Grenze für die maximale Temperaturbeaufschlagung gegeben
ist (nicht brennbare und nicht temperaturempfi ndliche Flächen), ist seitlich und hinter dem Gerät ein
Mindestabstand von 10 cm einzuhalten, um die erforderliche Wärmeabgabe noch sicherstellen zu können.
Der VISPA ist für den freistehenden Betrieb vorgesehen, der Einbau in eine Verkleidung oder eine Nische mit
nur geringen Öffnungen ist nicht vorgesehen.
Die mindestens einzuhaltenden Abstände zu brennbaren Materialien müssen darüber hinaus bei Wänden
mit oder aus brennbaren Baustoffen immer sicher gestellt sein.
Siehe hierzu auch die Abschnitte „1. Sicherheitshinweise" bzw. „1.1 Brandschutz und Sicherheitsabstände"
auf Seite 4.
3.4 Transporterleichterung bei VISPA
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Das komplette Kopfteil
kann für den Transport
abgenommen werden. Das Kopfteil ist komplett
montiert und liegt lose auf und kann ohne
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Werkzeug oder Umbauten abgenommen werden.
Das Kopfteil muss vor Anschluss der Abgasrohre
wieder aufgesetzt und ausgerichtet sein. Bei
Bedarf kann das Kopfteil über 3 Madenschrauben
(SW 2,5 mm) in den Fugen von oben eingestellt
werden.
Abb. 3.1 aufgesetztes Kopfteil
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