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Wilo EMU KPR Einbau- Und Betriebsanleitung Seite 33

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Instandhaltung
Die Maschine sowie die gesamte Anlage müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und gewar-
tet werden. Der Zeitraum für die Wartung wird vom Hersteller festgelegt und gilt für die allgemei-
nen Einsatzbedingungen. Bei aggressiven und/oder abrasiven Fördermedien muss Rücksprache mit
dem Hersteller gehalten werden, da sich in diesen Fällen der Zeitraum verkürzen kann.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Betriebs- und Wartungshandbuch muss dem Wartungspersonal vorliegen und beachtet
werden. Es dürfen nur Wartungsarbeiten und –maßnahmen durchgeführt werden, die hier
aufgeführt sind.
- Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsarbeiten an der Maschine und der Anlage
müssen mit größter Sorgfalt, an einem sicheren Arbeitsplatz und von geschultem Fachperso-
nal durchgeführt werden. Es müssen die nötigen Körperschutzmittel getragen werden. Die
Maschine muss für sämtliche Arbeiten vom Stromnetz getrennt werden. Ein unbeabsichtigtes
Einschalten muss verhindert werden. Weiterhin sind bei Arbeiten in Becken und/oder Behäl-
tern unbedingt die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach BGV/GUV einzuhalten.
- Über einem Gewicht von 50kg müssen zum Heben und Senken der Maschine technisch ein-
wandfreie und amtlich zugelassene Hilfshebevorrichtungen verwendet werden.
Überzeugen Sie sich, dass Anschlagmittel, Seile und die Sicherheitsein-
richtungen der Handwinde technisch einwandfrei sind. Erst wenn die
Hilfshebevorrichtung technisch in Ordnung ist, darf mit den Arbeiten
begonnen werden. Ohne diese Überprüfungen besteht Lebensgefahr!
- Elektrische Arbeiten an der Maschine und der Anlage müssen vom Fachmann durchgeführt
werden. Bei Ex-zugelassenen Maschinen müssen Sie auch das Kapitel „Ex-Schutz nach ...-
Standard" beachten! Defekte Sicherungen müssen getauscht werden. Sie dürfen keinesfalls
repariert werden! Es dürfen nur Sicherungen mit der angegebenen Stromstärke und der vor-
geschriebenen Art verwendet werden.
- Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offe-
nes Licht sowie Rauchen verboten.
- Maschinen, die gesundheitsgefährdende Medien umwälzen oder mit diesen in Kontakt ste-
hen, müssen dekontaminiert werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass sich keine gesund-
heitsgefährdenden Gase bilden oder vorhanden sind.
Bei Verletzungen durch gesundheitsgefährdende Medien bzw. Gase sind
Erste-Hilfe-Maßnahmen laut Aushang der Betriebsstätte einzuleiten und
sofort ein Arzt aufzusuchen!
- Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und Material vorhanden ist. Ordnung und
Sauberkeit gewährleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten an der Maschine. Entfer-
nen Sie nach dem Arbeiten gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der Maschine.
Bewahren Sie sämtliche Materialien und Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
- Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind in geeigneten Behälter aufzufangen und
vorschriftsmäßig zu entsorgen (gem. Richtlinie 75/439/EWG und Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG).
Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten ist eine entsprechende Schutzbekleidung zu tragen.
Diese ist nach Abfallschlüssel TA 524 02 und EG-Richtlinie 91/689/EWG zu entsorgen. Es dür-
fen nur die vom Hersteller empfohlenen Schmiermittel verwendet werden. Öle und Schmier-
stoffe dürfen nicht gemischt werden. Verwenden Sie nur Originalteile des Herstellers .
Ein Probelauf oder eine Funktionsprüfung der Maschine darf nur unter
den allgemeinen Betriebsbedingungen erfolgen!
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Instandhaltung
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