2 ALLGEMEINE SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGSVOR-
SCHRIFTEN
ACHTUNG
Alle behördlichen Vorschriften, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung der Anlage
stehen sind genauestens zu beachten.
Ergänzend zur Betriebsanleitung müssen allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regelun-
gen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz separat vorgeschrieben und beachtet werden.
Derartige Pflichten können zum Beispiel den Umgang mit gefährlichen Stoffen oder das zur Verfügung
stellen bzw. Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder straßenverkehrstechnische Regelungen betref-
fen.
Die Betriebsanleitung soll mit den Anweisungen zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z.B.
hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe und dem eingesetzten Personal ergänzt werden. Es muss
auch die Aufsichts- und Meldepflicht vom Betreiber eindeutig geregelt werden.
Um Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass jede Per-
son, welche für die Bedienung der Anlage zuständig ist, auch mit dieser vertraut ist. Während des Arbeits-
einsatzes ist es dazu zu spät!
Das mit dem Betrieb der Anlage beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn das Betriebshandbuch und
hier besonders das Kapitel "Allgemeine Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften" gelesen haben
Jede Person muss sich der Sicherheitsmaßnahmen bewusst sein, die bei Arbeiten an elektromechani-
schen Komponenten und Maschinen einzuhalten sind.
Nur eingewiesenes Personal darf sich im Gefahrenbereich aufhalten
Es darf nur geschultes bzw. unterwiesenes Personal eingesetzt werden. Es müssen die jeweiligen Zustän-
digkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen eindeutig festgelegt werden.
Es ist auch sicherzustellen, dass nur dazu beauftragtes Personal an der Anlage tätig ist.
Das zu schulende, anzulernende, einzuweisende oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindli-
che Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer auf dieser Anlage erfahrenen Person tätig sein.
Es muss zumindest in Abständen sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals unter Be-
achtung der Betriebsanleitung kontrolliert werden.
Das mit dem Betrieb der Anlage beauftragte Personal darf:
kein offenes langes Haar
keine lose Kleidung
keinen Schmuck, einschließlich Ringe und Ohrgehänge tragen
Es könnte Verletzungsgefahr bestehen durch hängenbleiben und hineingezogen werden.
Das Bedienpersonal der Anlage muss mit den Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten vertraut
gemacht werden
Es soll durch eine Vorschrift oder Verordnung vorgeschrieben werden die persönliche Schutzausrüstung
wie Gehörschutz, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, usw., beim Betreiben der Anlage zu tragen.
Auf alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an und auf der Anlage ist hinzuweisen und diese sind an und
auf der Anlage in lesbarem Zustand evident zu halten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Anlage oder ihres Betriebsverhaltens muss die Anlage sofort
stillgesetzt und die Störung der zuständigen Person bzw. Stelle, gemeldet werden.
Rohr- und Schlauchleitungen in den angegebenen bzw. in angemessenen Zeitabständen auswechseln,
auch wenn keine betriebsrelevanten Mängel erkennbar sind.
Vorgeschriebene oder im Betriebshandbuch angegebene Fristen für täglich, wöchentlich und monatlich
wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen sind einzuhalten. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist
eine angemessene Werkzeugausrüstung bereitzuhalten.
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise mit der Anlage ist zu unterlassen. Die Anlage darf ausschließlich
nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, dass die Anlage nur in si-
cherem und funktionsfähigem Zustand betrieben wird.
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Vor jeder Inbetriebnahme das Gerät auf Betriebssicherheit überprüfen !
Betriebsanleitung für BAUER Separator Compact