17 KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der Hersteller
Röhren‐ und Pumpenwerk BAUER Gesellschaft m.b.H.
Kowaldstraße 2, 8570 Voitsberg, Austria
Tel: +43 3142 200‐0; Fax: +43 3142 200‐320/‐340
erklärt, dass die nachstehend genannte unvollständige Maschine
Bezeichnung der Maschine
Maschinentyp/Grundgerät
den einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sinngemäß entspricht.
Bei einer nicht mit Bauer GmbH abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Folgende Normen in derzeit gültiger Fassung wurden sinngemäß angewandt:
DIN EN ISO 12100‐1 Sicherheit von Maschinen ‐ Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze, Teil 1: Grundsätzliche Ter‐
DIN EN ISO 12100‐2 Sicherheit von Maschinen ‐ Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze, Teil 2: Technische Leitsätze
DIN EN 60204‐1
EN ISO 14121‐1
DIN EN 809
Die zur Maschine gehörenden Unterlagen nach Anhang VII Teil B wurden beigelegt.
Die unvollständige Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass
die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Ma‐
schinenrichtlinie (2006/42/EG) entspricht. Die CE‐Kennzeichnung erfolgt durch den Betreiber als letzt‐
endlichen Hersteller.
Dokumentationsverantwortlicher:
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Produktverantwortlicher Konstrukteur
Voitsberg, am 17.06.2011
Betriebsanleitung für BAUER Separator Compact
EG‐Konformitätserklärung
nach EG‐Richtlinie 2006/42/EG
minologie, Methodik
und Spezifikationen
Sicherheit von Maschinen ‐ Elektrische Ausrüstungen von Maschinen, Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Sicherheit von Maschinen – Leitsätze zur Risikobeurteilung
Pumpen und Pumpenaggregate für Flüssigkeiten, sicherheitstechnischen Anforderungen
Bauer Separator
Compact
Thomas Theissl, Kowaldstraße 2, 8570 Voitsberg, Austria,
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Kaufmännische Leitung
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