1.4 QUALIFIZIERTES PERSONAL
sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie ihrer Kenntnis über
einschlägige Normen, Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse, von dem
für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderliche Tätig-
keit auszuüben und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können. Es muss auf das ge-
setzlich zulässige Mindestalter des Bedien und Wartungspersonals geachtet werden. Unter anderem
sind auch Kenntnisse in Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich
1.5 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Der BAUER Separator ist ausschließlich für die fest-flüssig Trennung im landwirtschaftlichen Be-
reich gebaut (bestimmungsgemäßer Gebrauch).
Jeder darüber hinaus gehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultie-
rende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorge-
schriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Der BAUER Separator darf nur von Personen benutzt werden, die hiermit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicher-
heitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus
1.6 EIGENMÄCHTIGER UMBAU UND ERSATZTEILHERSTELLUNG
Umbau oder Veränderungen an der Maschine sind nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung
anderer Teile hebt die Haftung für die daraus entstehenden Folgen auf.
Die zur Verwendung kommenden Ersatzteile müssen denen, vom Hersteller der Anlage, festgelegten
technischen Anforderungen entsprechen. Die vom Hersteller mitgelieferten bzw. nachbestellten Ersatz-
und Verschleißteile erfüllen diese Bedingung.
1.7 ENTSORGUNG
Die Maschine muss laut den örtlichen Entsorgungsrichtlinien entsorgt werden.
Für eine sichere und umweltschonende Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie von Aus-
tauschteilen ist Sorge zu tragen. Öle, Fette und Filter ordnungsgemäß entsorgen!
Betriebsanleitung für BAUER Separator Compact
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