1.10 ROHRFÜHRUNG ZU
ABGASANSCHLÜSSEN.
Rohrführung ist ein Vorgang, bei dem durch die
Verlegung eines oder mehrerer entsprechender
Rohrabschnitte ein System zur Ableitung der
Verbrennungsprodukte eines Gasgeräts realisiert
wird. Dieses System besteht aus der Verbindung
eines vorhandenen oder neuen Rohres mit einem
Kamin, Abgaszug oder einer haustechnischen
Raumöffnung (auch in Neubauten) (Abb.
1-23). Für die Rohrführung müssen Leitungen
verwendet werden, die für den Zweck vom
Hersteller empfohlen wurden. Dabei sind die
Montage- und Benutzeranleitung des Herstellers
sowie in Normen festgelegte Anforderungen zu
beachten.
GEBE-Rohrführungssystem. Die steifen Ø 60
und die fl exiblen Ø 80 Leitungssysteme aus dem
Öko-Programm dürfen nur in Wohnbauten und
in Kombination mit Brennwertkesseln von GEBE
eingesetzt werden.
Beim Verlegen von Rohrleitungen müssen
jedenfalls die Bestimmungen der Norm sowie
geltende technische Vorschriften beachtet
werden. Insbesondere ist nach Abschluss
der Arbeiten und bei Inbetriebsetzung des
Leitungssystems die Konformitätserklärung
zu erstellen. In Anwendungsfällen, in denen
dies von der Norm und von den geltenden
technischen Vorschriften vorgesehen ist,
müssen außerdem die Anweisungen im
Projekt- bzw. Technikbericht befolgt werden.
Die technische Lebensdauer des Systems bzw.
seiner Komponenten entspricht den geltenden
Normen, sofern Folgendes zutrifft :
- Das System wird unter durchschnittlichen
Witterungs- und Umgebungsbedingungen
genutzt, und zwar gemäß den geltenden
Vo r s c h r i f t e n u n d i n s b e s o n d e re d e r
Norm (die Umgebung muss f rei von
Verbrennungsprodukten, Staub oder Gasen
sein, die die normalen thermophysischen oder
chemischen Betriebsbedingungen verändern,
keine Abweichung von den üblichen Tages-
und Nachttemperaturen usw.).
C83
- Montage und Wartung erfolgen gemäß
den Angaben des Herstellers und in
Übereinstimmung mit den geltenden
Bestimmungen.
- Die maximal zulässige Länge des flexiblen
vertikalen Ø 80 Leitungssystems beträgt 30 m.
Dieses Längenmaß wird unter Berücksichtigung
des gesamten Ø 80 Abgasanschlusses ermittelt,
d.h. einschließlich 1 m Ø 80 Rohr am Auslass
und zweier 90° Ø 80 Bögen am Kesselaustritt.
- Die maximal zulässige Länge des flexiblen
vertikalen Ø 80 Leitungssystems beträgt 30 m.
Dieses Längenmaß wird unter Berücksichtigung
des gesamten Ø 80 Abgasanschlusses ermittelt,
d.h. einschließlich 1 m Ø 80 Rohr am Auslass
und zweier 90° Ø 80 Bögen am Kesselaustritt
zur Verbindung mit dem Leitungssystem
mit zwei Richtungswechseln des flexiblen
Rohrs im Abgaszug oder der haustechnischen
Raumöff nung.
- Die maximal zulässige Länge des flexiblen
vertikalen Ø 80 Leitungssystems beträgt 30 m.
Dieses Längenmaß wird unter Berücksichtigung
des gesamten Ø 80 Abgasanschlusses ermittelt,
d.h. einschließlich 1 m Ø 80 Rohr am Auslass
und zweier 90° Ø 80 Bögen am Kesselaustritt.
1.11 ABGASROHR AN ABGASZUG/
KAMIN.
Der Abgaszug muss nicht unbedingt mit einem
konventionell verzweigten Abgaskanal verbunden
werden. Bei einem in der Konfiguration C
montierten Heizkessel kann der Abgaszug auch
an einem speziellen, für die Mehrfachbelegung
ausgelegten LAS-Abgaskanal angeschlossen
werden. Bei B23-Konfigurationen ist ein
Abgasrohr nur in einen individuellen Abgaszug
oder über einen entsprechenden Anschluss
direkt in die Außenatmosphäre zulässig.
Die mehrfach belegten und kombinierten
Abgaskanäle dürfen außerdem nur mit Geräten
des Typs C derselben Bauart (Brennwertkessel)
verbunden werden. Die Nennwärmeabgabe darf
sich nicht um mehr als 30 % unterscheiden, die
maximale Anzahl der anzuschließenden Geräte
muss beachtet werden und alle Geräte müssen
mit demselben Brennstoff befeuert werden. Die
Thermofluiddynamik (Abgasdurchflussrate,
Kohlendioxidanteil, Abgasfeuchtigkeit usw....
.) der am selben mehrfach belegten oder
kombinierten Abgaskanal angeschlossenen
Geräte darf im Verhältnis zum Durchschnitt
der angeschlossenen Heizkessel nicht mehr
als 10 % abweichen. Mehrfach belegte und
kombinierte Abgaskanäle müssen von hierfür
qualifi zierten Fachkräft en nach besonderen, in
Normen festgehaltenen Berechnungsmethoden
und Anforderungen entworfen werden. Kamin-
bzw. Abzugsabschnitte, an die das Abgasrohr
angeschlossen werden soll, müssen den
Anforderungen geltender technischer Normen
entsprechen.
1.12 RAUCHABZÜGE, KAMINE UND
KAMINABDECKUNGEN.
D i e R a u c h a b z ü g e , K a m i n e u n d
Kaminabdeckungen zur Ableitung von
Ve r b r e n nu n g s p r o d u k t e n mü s s e n d e n
anwendbaren Normen entsprechen.
1-23
Positionierung der Abgasrohre. Die Abgasrohre
müssen:
- an den Außenmauern des Gebäudes montiert
sein;
- in Mindestabständen positioniert sein, die in
aktuellen technischen Normen angegeben sind.
Die Ableitung von Verbrennungsprodukten
aus Geräten mit natürlichem oder künstlichem
Zug in geschlossenen, nicht überdachten
Umgebungen.An seitlich eingeschlossenen
Orten ohne Dach (Lüft ungsschächte, Höfe usw.)
ist für Gasgeräte mit konventionellem oder
gebläsegestütztem Zug im Leistungsbereich
zwischen 4 und 35 kW die direkte Abgasableitung
zulässig, sofern die Bestimmungen der aktuellen
technischen Normen eingehalten werden.
1.13 SYSTEMBEFÜLLUNG.
Nachdem der Heizkessel angeschlossen wurde,
muss das System über das Füllventil befüllt
werden (Abb. 1-25 und 2-2). Die Befüllung
hat langsam und unter Verwendung der
Entlüftungsautomatik zu erfolgen, um die
im Wasser eingeschlossenen Luft blasen über
die Ventile an Heizkessel und Heizsystem zu
entfernen.
Der Heizkessel verfügt über ein integriertes,
automatisches Entlüftungsventil an der
Umwälzpumpe. Prüfen, ob die Kappe lose ist. Die
Entlüft ungsventile an den Heizkörpern öff nen.
Die Entlüftungsventile an den Heizkörpern
schließen, sobald nur mehr Wasser austritt.
Schließen Sie das Füllventil, sobald das
Manometer am Heizkessel ca. 1,2 bar anzeigt.
Anmerkung: Zum Entlüft en der Umwälzpumpe
muss die Kappe vorn bei laufendem Motor gelöst
werden. Danach die Kappe wieder anziehen.
1.14 BEFÜLLUNG DER
Bei der ersten Befeuerung des Heizkessels
treten eventuell Verbrennungsprodukte aus
dem Kondensatablass. Nach einigen Minuten
Betrieb sollte geprüft werden, dass dies nicht
mehr der Fall ist. Dies bedeutet, dass die Falle
bis zum richtigen Stand mit Kondensat befüllt
ist, sodass keine Verbrennungsprodukte mehr
austreten können.
1.15 INBETRIEBNAHME DES
Beim Starten des Systems muss die Norm
beachtet werden. Darin werden Systeme und
somit auch der jeweilige Anlaufvorgang in drei
Kategorien unterteilt: neue, modifi zierte und
reaktivierte Systeme.
Folgendes muss insbesondere bei neuen
Gassystemen beachtet werden:
- Fenster und Türen öff nen;
- Funken und off enes Feuer vermeiden;
- Rohrleitungen vollständig entlüft en;
- ü b e r p r ü f e n , o b d a s i nt e r n e Sy s t e m
ordnungsgemäß und spezifikationsgerecht
abgedichtet ist.
12
KONDENSATFALLE.
GASSYSTEMS.