Inspektion/Wartung
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Vorarbeiten zu Inspektions- und Wartungsarbeiten
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Montage- und Betriebsanleitung – Stirn- und Kegelstirnradgetriebe Baureihe MC..
VORSICHT
Gefahr durch Schmiermittelaustritt aus beschädigten Dichtungen und am Entlüfter.
Leichte Körperverletzungen.
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Überprüfen Sie das Getriebe und die Anbauteile ob Schmiermittel austritt.
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Die Dichtungen dürfen nicht mit Reinigungsmittel in Kontakt kommen, da die
Dichtungen durch den Kontakt mit Reinigungsmittel beschädigt werden können.
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Schützen Sie den Entlüfter gegen Beschädigung.
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Versichern Sie sich, dass sich nicht zu viel Öl im Getriebe befindet. Bei zu ho-
hem Ölstand und einer Wärmezunahme kann Schmiermittel am Entlüfter austre-
ten.
VORSICHT
Gefahr durch ausgetretenes Schmiermittel.
Körperverletzungen.
•
Beseitigen Sie ausgetretenes Öl sofort mit Ölbindemittel.
ACHTUNG
Durch Einfüllen von falschem Getriebeöl können die Schmierstoffeigenschaften ver-
loren gehen.
Mögliche Sachschäden.
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Mischen Sie nicht Öle von verschiedenen Herstellern und Typen.
HINWEIS
•
Generell
sind
stark
Das Getriebe darf nicht mit trockenen Baumwolltüchern gereinigt werden.
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Vermeiden Sie Staubablagerungen über 5 mm.
HINWEIS
Hat eine Lüfterhaube, Abdeckung oder anderes Anbauteil durch eine Schlageinwir-
kung eine plastische Verformung oder initiale Beschädigung erfahren, ist diese ge-
gen ein neues, unbeschädigtes Bauteil auszutauschen! Wird das Getriebe/Antrieb-
spaket mit der plastischen Verformung/Vorschädigung weiter betrieben, besteht bei
nochmaliger Schlageinwirkung erhöhte Explosionsgefahr, da die notwendigen Si-
cherheitsabstände zwischen bewegten und nicht bewegten Teilen nicht mehr gege-
ben sind, bzw. es zu einem Funktionsverlust des Anbauteiles kommen kann.
ACHTUNG
Durch unsachgemäße Wartung kann das Getriebe beschädigt werden.
Mögliche Sachschäden.
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Beachten Sie folgende Hinweise.
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Wartungsarbeiten an explosionsgeschützten Getrieben dürfen nur durch Personen
durchgeführt werden, die dazu befähigt sind (befähigte Personen sind im Sinne
der Richtlinie 2014/34/EU). Siehe Kapitel "Zielgruppe" (→ 2 10).
ladungserzeugende
Prozesse
nicht
zulässig.