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Gesetzliche Anforderungen - muli Muskel Original Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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01 SICHERHEIT
Führen Sie vor jeder Verwendung eine Prüfung Ihres
muli Muskel durch (siehe Kapitel 3.4 „Vor jeder
Fahrt"). Jegliche Art von Rissen, Riefen oder
Farbänderungen in hoch beanspruchten Bereichen
zeigt den Ablauf der Verwendungsdauer des Bauteils
an; das Bauteil sollte dann ausgetauscht werden.
Lassen Sie Ihr muli Muskel nach einem Unfall/Sturz
oder wenn es übermäßigen Belastungen ausgesetzt
war, in einer Fachwerkstatt auf (versteckte) Beschä-
digungen überprüfen.
WARNUNG! Sturz- und Verletzungsgefahr
Eine Überladung des muli Muskel kann zu Materialver-
sagen und Funktionsbeeinträchtigung wichtiger
Komponenten führen.
Halten Sie immer die genannten Belastungsgrenzen
für Rahmen und Komponenten ein.
VORSICHT! Beschädigungsgefahr
Die Befestigung von Kindersitzen am Sattelrohr, an
der Sattelstütze, am Oberrohr oder am Lenker ist
nicht zulässig. Sie kann zu einer Deformierung des
Rahmens oder einer sehr unsicheren Fahrdynamik
führen.
Ein zusätzlicher Kindersitz darf nur auf dem muli
Gepäckträger montiert werden.
Zur Gewährleistung einer dauerhaften Fahrtauglich-
keit bedarf das muli Muskel wie jedes andere Fahrrad
der regelmäßigen Wartung und Pflege. Überprüfen
Sie in regelmäßigen Abständen Bremsen, Reifen-
druck, Lenkung, Felgen und alle Teil, die einem
verstärkten Verschleiß unterworfen sind. Mehr
Informationen dazu finden Sie in Kapitel 5.4 „Pflege
und Wartungsintervalle" sowie in den Kapiteln der
einzelnen Komponenten.
19
20
Gesetzliche Anforderung
Für die Nutzung des muli Muskel im öffentlichen Straßenver-
kehr müssen Sie die geltenden gesetzlichen Anforderungen des
Landes erfüllen, in dem Sie unterwegs sein wollen.
Informieren Sie sich über die entsprechenden landes-
spezifischen Gesetze und mögliche national oder
regional geltenden rechtlichen Vorschriften
In Deutschland sind laut StVZO drei Punkte vorgeschrieben:
Das Fahrrad muss über zwei unabhängig voneinander
funktionierende Bremsen verfügen.
Das Fahrrad muss über folgende Beleuchtungseinrich-
tungen verfügen:
-
-
-
-
-
Das Fahrrad muss über eine hell tönende Glocke
verfügen.
Die deutsche StVZO wird fortwährend überarbeitet und aktuali-
siert.
Informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen
Stand der Gesetzeslage in Deutschland.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Österreich
müssen Sie sich nach der 146. Verordnung/ Fahrradverordnung
richten. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt Österreich.
In der Schweiz stehen die gültigen Regelungen in den Verord-
nungen über die technischen Anforderungen an Straßenfahr-
zeuge in den Artikeln 213 bis 218.
Weiße Front- und rote Rückleuchte, die nicht
zusammen einschaltbar sind.
Ein weißer Reflektor vorne.
Ein roter Z-Reflektor hinten.
Seitliche Reflektoren am Laufrad, entweder in
Form von reflektierenden Ringen über den gesamten
Laufradumfang oder zwei Speichenreflektoren pro
Laufrad.
Zwei gelbe Reflektoren pro Pedal, die nach vorne
und hinten gerichtet sind.
01 SICHERHEIT
1.4

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