05 INSTANDHALTUNG
Inspektion
WARNUNG! Sturz- und Verletzungsgefahr
Ein Fahrrad ist hoher Beanspruchung und Ver-
schleiß ausgesetzt. Wenn die Belastungsgrenze eines
Bauteils überschritten ist, kann dieses plötzlich
versagen, brechen oder bersten und dadurch
möglicherweise dem Fahrer und anderen Mitmen-
schen schweren Schaden zufügen.
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Achten Sie auf alle Risse, Einkerbungen,
Verfärbungen und Dellen an Rahmen, Gabel und
Lastenkorb. Dies sind Hinweise darauf, dass die
Verwendungsdauer dieser Teile überschritten sein
kann und Sie womöglich ausgetauscht werden
müssen.
WARNUNG! Sturz- und Verletzungsgefahr
Ersatzteile anderer Herstellern können das muli
Muskel unsicher machen. Es besteht die Gefahr von
Unfällen!
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Wenn Sie einzelne Teile an Ihrem muli Muskel
ersetzen müssen, weil sie ihr Lebensdauerende
erreicht haben, verwenden Sie nur Original-Ersatz-
teile.
Das muli Muskel muss in regelmäßigen Abständen in einer Fach-
werkstatt gewartet werden (Inspektion). Die Fachwerkstatt erkennt
Schäden und verschlissene Bauteile und sorgt für eine fachge-
rechte Reparatur.
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Lassen Sie eine Erstinspektion durchführen nach:
400km Fahrleistung
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Führen Sie anschließend alle 2000km oder mindestens
einmal jährlich eine Inspektion durch. Am Ende diese
Handbuchs sind Felder für die Dokumentation der
ersten drei Inspektionen angelegt. Lassen Sie sich dort
ihre ersten Inspektionen durch die Fachwerkstatt
dokumen tieren. Tragen Sie dort auch Seriennummer
und weitere Daten ihres mulis ein.
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Pflege und Wartungsintervalle
5.3
Bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von 1500 – 2000 km
im Jahr empfehlen wir die nachfolgend aufgelisteten Wartungsin-
tervalle.
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VORSICHT! Beschädigungs- und Verletzungsgefahr
Diese Angaben sind circa Angaben – sollten Sie
deutlich mehr Kilometer im Jahr zurücklegen und das
muli Muskel sehr hoch beanspruchen, müssen Sie die
Wartungen entsprechend früher und häufiger
durchführen.
Bedenken Sie, dass auch Felgen verschleißen. Da
am muli Muskel keine Felgenbremsen verbaut sind, sollte
sich dieser Verschleiß in Grenzen halten, dennoch gilt
es auch hier in regelmäßigen Abständen auf Intaktheit
zu prüfen.
05 INSTANDHALTUNG
5.4