5. Motorabgase sind giftig. Der Stromerzeuger darf nicht in unbelüf-
teten Räumen betrieben werden. Wenn der Stromerzeuger in gut
belüfteten Räumen betrieben werden soll, müssen die Abgase über
einen Abgasschlauch direkt ins Freie geleitet werden und es müssen
zusätzliche Anforderungen an den Schutz vor Feuer und Explosion
eingehalten werden. Auch beim Betrieb eines Abgasschlauches
können giftige Abgase entweichen. Wegen der Brandgefahr darf der
Abgasschlauch niemals auf brennbare Stoffe gerichtet werden.
6. Den Stromerzeuger niemals in Räumen mit leicht entzündlichen
Stoffen betreiben.
7. Heiße Oberflächen! Verbrennungsgefahr, Abgasanlage und An-
triebsaggregat nicht berühren.
8. Berühren Sie keine mechanisch bewegten oder heißen Teile. Ent-
fernen Sie keine Schutzabdeckungen.
9. Schutzausrüstung! Benutzen Sie einen geeigneten Gehörschutz,
wenn Sie sich in der Nähe des Gerätes befinden.
10. Es dürfen für Wartung und Zubehör nur Originalteile verwendet wer-
den.
11. Reparatur- und Einstellarbeiten dürfen nur durch autorisiertes Fach-
personal ausgeführt werden.
12. Schützen Sie sich vor elektrischen Gefahren.
13. Den Stromerzeuger nie mit nassen Händen anfassen.
14. Verwenden Sie im Freien nur dafür zugelassene und entsprechend
gekennzeichnete Verlängerungskabel (H07RN).
15. Wenn Verlängerungsleitungen oder mobile Verteilnetze verwendet
werden, darf der Widerstandswert 1,5 Ω nicht überschreiten. Als
Richtwert gilt, dass die Gesamtlänge von Leitungen für einen Quer-
schnitt von 1,5 mm² 60 m nicht überschreiten sollte, bei einem Quer-
schnitt von 2,5 mm² sollten 100 m nicht überschritten werden.
16. Stromerzeuger niemals bei Regen oder Schneefall betreiben.
17. Beim Transport und Auftanken den Motor stets abschalten.
18. Kraftstoff ist brennbar und leicht entzündlich. Nicht während des Be-
triebs befüllen. Nicht befüllen, wenn geraucht wird oder in der Nähe
offenen Feuers. Keinen Kraftstoff verschütten.
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