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SOLARFOCUS ecotopzero 15 Betriebsanleitung Seite 7

Pellet-heizkessel
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3Gewährleistung, Garantie und Haftung
3.2 Bedingungen für den Leistungs-
anspruch
Für Gewährleistungsansprüche beachten Sie die
folgenden Punkte:
Die Gewährleistung beginnt zum Zeitpunkt der
Übergabe der Anlage (Lieferschein, Inbetrieb-
nahme-Protokoll).
Die Berechnung der Garantiezeit erfolgt ab
dem Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme (gemäß
Betriebsstundenzähler der Regelung). Die
Gewährleistungszeiträume richten sich nach
dem jeweils gültigen Gesetz.
Der eingetretene Schaden muss zeitgerecht
und genau gemeldet werden, damit die
Ursache abgeklärt werden kann.
Weist die Anlage trotz fachgerechten Einbaus
unter Einhaltung der technischen Unterlagen
Mängel auf, so leisten wir Gewähr, wenn die
Anlage durch den Werkskundendienst
abgenommen wurde (Inbetrieb-
nahmeprotokoll)
Die Garantie gilt für technische, konstruk-
tionsbezogene Mängel und Mängel bei der
Fertigung der Anlage, die den ordentlichen und
reibungslosen Gebrauch behindern.
Wir haften nicht für Teile, die nicht von
SOLARFOCUS erzeugt wurden. Wir sind aber
bereit, unsere gegenüber dem Erzeuger
(diesen Mangel betreffenden) bestehenden
Ansprüche an den Käufer abzutreten.
Bei der Erfüllung der Garantieleis-
tung/Gewährleistung kommen wir nur für die
Montagezeit und das Material auf, nicht jedoch
für allfällige notwendige Fahrten und Aufent-
haltskosten der Monteure oder eventuelle
Rückfrachten.
Für Folgekosten von Schäden übernimmt die
SOLARFOCUS GmbH keine Haftung.
Die Reparatur bzw. der Garantieersatz
erfolgen nach unserer Wahl entweder vor Ort
oder im Werk der Firma SOLARFOCUS.
Ob es sich um eine Nachbesserung oder um
kostenlosen Ersatz handelt, entscheidet die
Firma SOLARFOCUS.
3.3 Entfall von Ansprüchen
Die Ansprüche aus Gewährleistungs- und
Garantieleistungen entfallen, wenn einer der
ecotop-zero, ecotop-light Betriebsanleitung
folgenden Punkte zutrifft:
Nichteinhaltung der fachlichen Vorgaben
Schäden durch den Transport
Mutwillige Beschädigung
Schäden durch höhere Gewalt
Unsachgemäße Bedienung, vernachlässigte
Wartung und Reinigung
Energie- oder Wassermangel, Fehler in der
Hydraulik
Nichtbeachtung der Hinweise in der
Planungs-, Montage- und Betriebsanleitung.
Auch die Zusammenarbeit mit autorisiertem
Fachpersonal ist für die Erhaltung der Ansprüche
von großer Bedeutung.
Ebenfalls nicht gewährt werden können die Ansprü-
che bei
Durchführung der Inbetriebnahme und
Wartung von nicht zertifizierten Firmen.
nicht dokumentierter Inbetriebnahme und/oder
Wartung (Inbetriebnahme- und Wartungs-
protokoll).
Eingriffen von unbefugter Hand oder ohne
ausdrückliches Einverständnis des Herstellers.
Lackierte Waren lassen sich kaum in Fehler-
losigkeit herstellen, deshalb berechtigen kleine
Unregelmäßigkeiten, welche den Gebrauch nicht
beeinflussen, zu keinen Garantieansprüchen.
Zur Inanspruchnahme muss die Rechnung
innerhalb des vorgegebenen Zahlungszieles
beglichen worden sein.
3.4 Haftungsbeschränkung
Die SOLARFOCUS GmbH haftet nicht für
Personen- und Sachschäden begründet durch:
Nichtbeachtung dieser Anleitung
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung
des Produktes
Einsatz von nicht qualifiziertem Personal
Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile
Technische Veränderungen am Produkt durch
den Anlagenbetreiber
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