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Sicherheitsanforderungen Für Den Betrieb - Otto Bock Xeno Bedienungsanleitung

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2.5 Sicherheitsanforderungen für den Betrieb
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlerhafte Sicher-
heitsfunktionen. Der Bediener ist verpflichtet, sich vor je-
der Benutzung vom sicheren und ordnungsgemäßen Zu-
stand des Elektrorollstuhls, einschließlich der Sicherheits-
funktionen, zu überzeugen.
Der Elektrorollstuhl darf nur betrieben werden, wenn alle
Sicherheitsfunktionen, z. B. die selbsttätigen Bremsen,
funktionstüchtig sind. Nicht funktionierende Bremsen
können zu schweren Unfällen mit tödlichen Verletzungen
führen.
Xeno
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch falsche Konfigura-
tionseinstellungen. Geänderte Einstellungen von Para-
metern bei der Konfiguration führen zu einer Änderung des
Fahrverhaltens. Insbesondere Änderungen der Geschwin-
digkeits-, Beschleunigungs-, Brems- oder Joystickeinstel-
lungen können zu unvorhergesehenen und in der Folge zu
unkontrollierbaren Fahreigenschaften mit Unfallfolge füh-
ren. Erproben Sie nach Abschluss der Konfiguration/Pro-
grammierung immer das Fahrverhalten des Elektroroll-
stuhls. Die Programmierung darf nur von eingewiesenem
Fachpersonal durchgeführt werden. Otto Bock oder der
Steuerungshersteller haften nicht bei Schadensfällen, die
(insbesondere in Kombination mit einer Sondersteuerung)
durch eine nicht fachgerecht/bestimmungs-gemäß auf die
Fähigkeiten des Rollstuhlnutzers abgestimmte Program-
mierung verursacht wurden.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlende Brems-
wirkung bei entriegelter Bremse. Beachten Sie die feh-
lende Bremsfunktion bei entriegelter Bremse vor allem bei
der Beförderung des Elektrorollstuhls auf einer Strecke
mit Neigung.
01/2010
Sicherheitshinweise
Seite 15

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