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stuhls ist eine der Voraussetzungen, Personen vor Gefahren
zu schützen und den Xeno sicher und fehlerfrei zu bedienen.
Die Betriebssicherheit des Xeno ist nur bei bestimmungsge-
mäßer Verwendung entsprechend den Angaben in dieser
Bedienungsanleitung gewährleistet. Letztlich verantwortlich
für einen unfallfreien Betrieb ist der Bediener.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch unsachgemäße
Anwendung als Transportsitz im Behindertentransport-
wagen (BTW).
Der Elektrorollstuhl Xeno ist von Otto Bock zur Zeit noch
nicht zur Nutzung als Sitz in Behindertentransportwagen
(BTW) freigegeben!
Setzen Sie bis zur Freigabe die Fahrzeuginsassen während
der Fahrt ausschließlich in die im Fahrzeug installierten
Sitze mit dazugehörenden Rückhaltesystemen! Bei Nicht-
beachtung können sowohl der Nutzer als auch alle anderen
Fahrzeuginsassen bei einem Unfall verletzt werden.
Informationen zum aktuellen Stand unserer Maßnahmen
können Sie von Ihrem Fachhändler oder auf der OttoBock
Homepage www.ottobock.de erhalten.
Xeno

1.3 Anwendungsgebiet

Die Vielfalt an Ausstattungsvarianten sowie die modulare
Bauweise erlauben einen Einsatz des Elektrorollstuhls bei
Gehunfähigkeit/Gehbehinderung z. B. durch:
„ Querschnittslähmung
„ Hemiplegie
„ Spina Bifida
„ Poliomyelitis
„ Progressive Muskeldystrophie
„ Multiple Sklerose
„ Rheumatische Erkrankungen
Der Xeno ist insbesondere für Nutzer konzipiert, die in der
Lage sind, sich selbstständig mit diesem fortzubewegen.
Bei der individuellen Versorgung sind außerdem zu be-
achten:
„ Körpergröße und Körpergewicht (max. Zuladung 136 kg)
„ Physische und psychische Verfassung
„ Alter des Behinderten
„ Wohnverhältnisse
„ Umwelt
01/2010
Allgemeine Informationen
Seite 9

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