Sicherheitshinweise
INFORMATION
Beim Anbau einer Sondersteuerung/eines Tastenmoduls
ist der Bediener verpflichtet, sich vom Fachhandel genau
in deren Benutzung einweisen zu lassen.
INFORMATION
Die Anbauposition der Vorrichtung zur Sitzhöhenverstel-
lung und/oder des Sitzes darf nicht verändert werden.
2.5 Sicherheitsanforderungen für den Betrieb
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlerhafte Sicher-
heitsfunktionen. Der Bediener ist verpflichtet, sich vor je-
der Benutzung vom sicheren und ordnungsgemäßen Zu-
stand des Elektrorollstuhls einschließlich der Sicherheits-
funktionen zu überzeugen.
Der Elektrorollstuhl darf nur betrieben werden, wenn alle
Sicherheitsfunktionen, z. B. die selbsttätigen Bremsen,
funktionstüchtig sind. Nicht funktionierende Bremsen kön-
nen zu schweren Unfällen mit tödlichen Verletzungen füh-
ren.
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WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch falsche Konfigura-
tionseinstellungen. Geänderte Einstellungen von Parame-
tern bei der Konfiguration führen zu einer Änderung des
Fahrverhaltens. Insbesondere Änderungen der Geschwin-
digkeits-, Beschleunigungs-, Brems- oder Joystickeinstel-
lungen können zu unvorhergesehenen und in der Folge zu
unkontrollierbaren Fahreigenschaften mit Unfallfolge füh-
ren.
Erproben Sie nach Abschluss der Konfiguration/Program-
mierung immer das Fahrverhalten des Elektrorollstuhls.
Die Programmierung darf nur von eingewiesenem Fach-
personal durchgeführt werden. Otto Bock oder der Steue-
rungshersteller haften nicht bei Schadensfällen, die (insbe-
sondere in Kombination mit einer Sondersteuerung) durch
eine nicht fachgerecht/bestimmungsgemäß auf die Fähig-
keiten des Rollstuhlnutzers abgestimmte Programmierung
verursacht wurden.
03/2010
C1000 DS