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Allgemeine Informationen; Vorwort; Verwendungszweck - Otto Bock Xeno Bedienungsanleitung

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Allgemeine Informationen

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Allgemeine Informationen

1.1 Vorwort

Die vorliegende Bedienungsanleitung vermittelt dem Benutzer
sowie den Begleitpersonen alle erforderlichen Kenntnisse
über Aufbau, Funktion, Bedienung und Wartung des Elektro-
rollstuhls Xeno der Otto Bock Mobility Solutions GmbH. Die
Anleitung beinhaltet die für eine gefahrlose Benutzung des
Elektrorollstuhls erforderlichen Informationen und gibt bei
auftretenden Störungen Hinweise auf mögliche Ursachen
und deren Beseitigung.
Die Kenntnis dieser Bedienungsanleitung ist für den
sicheren Gebrauch des Elektrorollstuhls zwingend erforder-
lich. Die Anleitung, insbesondere das Kapitel „Sicherheit",
ist deshalb vor Gebrauch des Elektrorollstuhls vom Bedie-
ner und den Begleitpersonen sorgfältig zu lesen. Damit
wird die volle Nutzung der Leistungsfähigkeit des Elektro-
rollstuhls gesichert.
Die Bedienungsanleitung wurde auf Grundlage der Norm
DIN EN 62079 „Erstellung von Anleitungen - Gliederung,
Inhalt und Darstellung" erarbeitet. Sie ist in 15 Kapitel ge-
gliedert. Jede Seite enthält in der Kopfzeile die Kapitelüber-
schrift des jeweiligen Kapitels; die Fußzeile jeder Seite die
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Bezeichnung des Elektrorollstuhls, die Ausgabe der Bedie-
nungsanleitung und die Seitenzahl.
Um die Handhabung zu erleichtern, enthält die Bedienungs-
anleitung verschiedene Querverweise, z. B. „siehe Kap. 6.2".

1.2 Verwendungszweck

Der Elektrorollstuhl Xeno dient ausschließlich gehunfähigen
und gehbehinderten Menschen zum individuellen Gebrauch
für die Selbstbeförderung im Innen- und Außenbereich. Der
Elektrorollstuhl ist ausschließlich mit den Optionen in der hier
aufgeführten Bedienungsanleitung zu kombinieren und um-
gekehrt. Für Kombinationen mit Medizinprodukten und/oder
Zubehörteilen anderer Hersteller außerhalb des Modularsy-
stems übernimmt Otto Bock keine Haftung. Optional kann
der Xeno mit einer Begleitpersonensteuerung auch durch
Begleitpersonen gesteuert werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht be-
stimmungsgemäß. Für alle Personen- und Sachschäden, die
aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen,
haftet nicht der Hersteller, sondern allein der Bediener.
Der Xeno darf nur von eingewiesenen Personen verwendet
werden. Die Einweisung in die Benutzung des Elektroroll-
01/2010
Xeno

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