SAFETYTEST 3PA Bedienungsanleitung
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Äußere Anschlussstellen von im Gerät erzeugten Schutzkleinspannungen sind auf
Einhaltung der Grenzwerte für die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung zu überprüfen!
8.1
Fachverantwortung
An die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft werden besonders hohe Anforderungen
gestellt. So ist in der DGUV Vorschrift 3 und in den VDE-Bestimmungen, die auch als
elektrotechnische Regeln festgeschrieben sind, rechtsverbindlich und damit zwingend der
Einsatz der verantwortlichen Elektrofachkraft vorgeschrieben. Fachverantwortung umfasst
die Verpflichtung zum richtigen Tun. Somit sind die entsprechenden Regeln der Technik
(elektrotechnische Regeln, VDE-Bestimmungen, usw.) zu beachten. Die Elektrofachkraft darf
auch nichts unterlassen, was zur Schadensvermeidung hätte getan werden müssen.
Besonders deutlich wird die Fachverantwortung, wenn aus welchen Gründen auch immer,
keine vollständige Prüfung durchgeführt werden kann. Ist einer in der entsprechenden Norm
vorgegebenen Prüfgänge aus technischen Gründen oder durch die örtlichen Gegebenheiten
oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht durchführbar, so ist von der
Elektrofachkraft zu entscheiden, ob trotz dieses Verzichts die Sicherheit bestätigt werden
kann oder nicht. Diese Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren und als
Fachkraft zu verantworten!
8.2
Elektroanschluss
Für die Sicherheit des bauseitigen Elektroanschlusses, sowie falls vorhanden, auch der
Anschluss eines Potenzialausgleiches am Gerät, ist nicht der Hersteller der
anzuschließenden Geräte verantwortlich, sondern nach den gesetzlichen Grundlagen, den
Unfallverhütungsvorschriften und den gültigen Normen, der Auftraggeber. Prüfungen an
Geräten mit Festanschluss sind oft aus technischen Gründen, durch örtliche Gegebenheiten
oder durch den damit erforderlichen Aufwand, nicht immer durchführbar. Ist der Anschluss
des Gerätes nur schwer erreichbar, müssen zur vollständigen Prüfung dessen Verbindungen
(L1, L2, L3, N, PE) zum Versorgungsnetz u. U. auch an anderer Stelle, z. B.
Netzanschlussklemme des Gerätes, Anschlussdose, Verteiler, usw. aufwendig gelöst
werden.
ACHTUNG!!!
Elektrische Geräte mit einem Bemessungsstrom über 16 A müssen direkt an eine allpolige
Netztrenneinrichtung (Last-, Trenn- oder Leistungsschalter) nach IEC 60947 angeschlossen
sein. Damit die Netztrenneinrichtung leicht bedient werden kann, sollte diese in unmittelbarer
Nähe und in ca. 1,7 m Höhe über der Zugangsebene gut erreichbar installiert werden.
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen mit einem Bemessungsstrom über
16 A dürfen nicht unter Last gesteckt oder getrennt werden (immer vorher unbedingt
Freischalten!).
Für Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen für Geräte, welche einen
Bemessungsstrom von nicht mehr als 16 A benötigen, ist die Netztrenneinrichtung nicht
vorgeschrieben.
8.3
Sichtprüfung
Die Geräte werden besichtigt auf äußerlich erkennbare Mängel und, soweit möglich, auch
auf Eignung für den Einsatzort, z.B.:
Safetytest GmbH
0005200-3PA-bda-de-aktuell.doc
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