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Parkside PGKGA 40-Li B2 Originalbetriebsanleitung Seite 37

Garten-akku-kombigerät 40 v
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  • DEUTSCH, seite 6
Lagerung
Führen Sie die Reinigungs- und
Wartungsarbeiten vor der Lagerung
durch.
• Bewahren Sie das Gerät mit mitgelie-
fertem Transportschutz (9/10) trocken
und außerhalb der Reichweite von Kin-
dern auf. Lagern Sie das Gerät liegend
oder gegen Umfallen gesichert.
• Bewahren Sie das 3-Zahn-Messer (12)
mit dem mitgelieferten Transportschutz
(13) auf.
• Sie können das Gerät zur Lagerung an
der Unterseite der Motoreinheit aufhän-
gen.
• Entleeren Sie den Öltank bei längerer
Nichtbenutzung (6-8 Wochen).
• Reinigen Sie das Gerät und die Zube-
hörteile vor der Lagerung sorgfältig.
• Bewahren Sie das Gerät an einem tro-
ckenen und staubgeschützten Ort auf,
außerhalb der Reichweite von Kindern.
• Wickeln Sie das Gerät nicht in Kunst-
stoffsäcke, da sich Feuchtigkeit und
Schimmel bilden könnte.
• Legen Sie das Gerät nicht auf der
Schutzabdeckung ab.
Transport
Transportieren Sie Ihr Gerät
nie, so lange das Gerät läuft!
Verletzungsgefahr!
• Benutzen Sie beim Transportieren im-
mer den Transportschutz (9/10/13).
• Tragen Sie das Gerät mit nach hinten
gerichteter Schneideeinrichtung, mit
zwei Händen, jeweils mit einer Hand
am hinteren Handgriff und mit der an-
deren Hand am vorderen Rundgriff (5).
• Nur bei Verwendung mit dem Hecken-
scheren-Aufsatz: Bringen Sie den Mes-
serbalken in Transportposition (siehe
„Ausschwenken des Messerbalkens")
und klippen Sie den Rohrschaft in den
Transportclip (10a) am Transportschutz,
Messerbalken (10).
Entsorgung/
Umweltschutz
Nehmen Sie die Akkus aus dem Gerät
und führen Sie Gerät, Akku, Zubehör und
Verpackung einer umweltgerechten Wie-
derverwertung zu.
Geben Sie Altöl nicht in die Kanalisation
oder in den Abfluss. Entsorgen Sie Altöl
umweltgerecht - geben Sie es an einer Ent-
sorgungsstelle ab.
Das Symbol der durchgestrichenen
Mülltonne bedeutet, dass dieses
Gerät am Ende der Nutzungszeit
nicht über den Haushaltsmüll ent-
sorgt werden darf.
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte: Verbraucher sind ge-
setzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elek-
tronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine um-
welt- und ressourcenschonende Verwertung
sichergestellt.
Je nach Umsetzung in nationales Rechtkön-
nen Sie folgende Möglichkeiten haben:
• an einer Verkaufsstelle zurückgeben,
• an einer offiziellen Sammelstelle abge-
ben,
• an den Hersteller/Inverkehrbringer zu-
rücksenden.
DE
AT
CH
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