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Swing ARCUS 6 Betriebsanleitung Seite 4

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Haftungs- und Garantieausschlüsse.
Die Benutzung des Gleitschirms erfolgt in jedem Fall AUF EIGENE GEFAHR. Jegliche Änderungen
(auch Bremsleinen) oder unsachgemäße Reparaturen an diesem Gleitschirm sowie verpasste
Nachprüfungen (Jahres- und 2-Jahres Check) haben das ERLÖSCHEN der BETRIEBSERLAUBNIS
und der GARANTIE zur Folge.
Jeder Pilot trägt die Verantwortung für seine Sicherheit selbst. Er prüft vor jedem Flug die
Lufttüchtigkeit und startet nur, wenn der Gleitschirm flugtauglich ist. Der Pilot informiert sich
ausführlich über die aktuellen Wetterverhältnisse und fliegt nur, wenn diese sowie deren Entwicklung
einen sicheren Flugverlauf zulassen.
Der Gleitschirm darf nur mit im beflogenen Gebiet gültiger Pilotenlizenz oder unter Aufsicht eines
staatlich anerkannten Fluglehrers benutzt werden. Jegliche Haftung Dritter, insbesondere Hersteller
und Vertreiber, ist ausgeschlossen.
Der Gleitschirm darf im Rahmen der Haftungs- und Garantiebedingungen nicht geflogen werden bei
Zutreffen eines bzw. mehrerer der folgenden Punkte, d. h. bei:
1. abgelaufener Nachprüfungsfrist , bei eigenhändiger Prüfung oder Durchführung der
Überprüfung von unautorisierten Stellen;
2. Benutzung außerhalb des zulässigen Gesamtstartgewichtsbereiches;
3. Flug im Regen (auch Nieselregen), in Wolken, bei Nebel und / oder Schneefall;
4. turbulenten Wetterbedingungen und Windgeschwindigkeiten am Startplatz die höher als 2/3
der höchsterfliegbaren Fluggeschwindigkeit des Gerätes ist. Dieser Wert ist auch abhängig
vom Gesamtstartgewicht;
5. Kunstflug / Extremflug oder Flugfiguren mit Neigungen von mehr als 90 Grad;
6. ungenügender Erfahrung oder Ausbildung des Piloten;
7. inkorrekter oder inkompletter Ausrüstung (Notschirm, Helm, Bergschuhe, usw.);
8. Windenstarts an nicht geprüfter Winde oder nicht lizenziertem Piloten und / oder
Windenfahrer:
9. nicht genehmigten Änderungen an der Kalotte, Fangleinen oder dem Tragegurt;
10. Öffnung im Freifall!!! Dieses Gerät ist kein Fallschirm.
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Zu Ihrer Sicherheit
Gleitsegel unterliegen den Richtlinien der Gleitsegelbetriebsordnung. Sie dürfen
nicht ohne gültigen Befähigungsnachweis geflogen werden. Jeder Eigenversuch
ist lebensgefährlich.
Diese Betriebsanleitung ist kein Ersatz für den Besuch einer Flugschule.
Das Gleitsegel darf nur als solches eingesetzt werden. Verwenden Sie es auf
keinen Fall als Sprung- oder Personenfallschirm.
Gleitsegel unterliegen in Deutschland nicht der Zulassungspflicht durch das
Luftfahrtbundesamt. Beachten sie die jeweiligen national gültigen Bestimmungen.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Personen- oder
Materialschäden, die im Zusammenhang mit Swing Gleitsegeln entstehen, kann
der Hersteller nicht haftbar gemacht werden.
Das Gleitsegel ist unbedingt von einem Fachmann einzufliegen. Das Einfliegen
muß auf dem Typenschild vermerkt werden.
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