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Gegenstand Der Prüfungs- Und; Nachprüfungsintervalle; Wer Darf Prüfen; Individuelle Personelle Vorraussetzungen Für Die Nachprüfungen - U-Turn OBSESSION 5 Betriebshandbuch

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gegenstand der Prüfungs- und
nachPrüfungsintervalle
Regelmäßige Nachprüfung nach der Luftgeräteprüfordnung für mustergeprüfte Gleitsegel.
Die Nachprüfung muss nach den angegebenen Packintervallen und Betriebszeiten erfolgen.
Bodenhandling sollte in die Zahl der Flugstunden mit eingerechnet werden.
BeAchte:
bei unnormalem Flugverhalten sollte der Hersteller sofort
informiert werden und der Schirm bei Notwendigkeit zum Überprüfen
eingeschickt werden.
Wer darf prüfen?
Außer dem Hersteller oder der von ihm beauftragten Prüf-Betrieb darf nur der
Besitzer des Gleitsegels persönlich die eigenhändige 2-Jahresprüfung durchführen,
sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
Individuelle personelle Vorraussetzungen für die Nachprüfungen
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlichen
und einsitzig genutzten Gleitsegeln:
– Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrtscheins für Gleitsegel oder gleichwertig
anerkannte Lizenz.
– eine ausreichend typenbezogene Einweisung im Betrieb des Herstellers.
Hierzu ist eine 3 monatige Ausbildung beim Hersteller notwendig.
– wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen
Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Individuelle personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von
GS, RG, GZ, die von Dritten genutzt werden und für Tandem:
– eine für die Prüftätigkeit fördeliche Berufsausbildung.
– eine berufliche Tätigkeit bei der Herstellung oder Instandhaltung von GS, RG, GZ oder einer
technisch ähnlichen Art. Davon 6 Monate innerhalb der letzten 24 Monate in einem
Herstellerbetrieb für Luftsportgeräte.
– Kostenpflichtige, mindestens 2 wöchige, typenbezogene Schulungen
im Betrieb des Herstellers.
– eine typenbezogene Einweisung je Grätetyp, die jährlich aufzufrischen ist.
B E T R I E B S H A N D B U C H
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