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Erledigte Nachprüfungen - Sehr Wichtig - U-Turn OBSESSION 5 Betriebshandbuch

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erledigte nachPrüfungen – sehr wichtig!
Bevor du eigenhändige Prüfungen und/oder Reparaturen an deinem Gleitsegel vornimmst,
bitten wir dich die nachfolgenden Seiten aufmerksam zu lesen. Sie informieren dich über die
Voraussetzungen und Bedingungen einer eigenhändigen 2-Jahresprüfung.
– Der Kunde (GS-Besitzer) kann mit Hilfe der Nachprüfanweisung und aller nötigen
Gerätschaften und Unterlagen in eigener Verantwortung die 2-Jahres überprüfung des
Gleitsegels eigenhändig durchführen. Dazu muss der GS nicht zum
Hersteller eingesandt werden.
– Die 2-Jahresprüfung darf nur vom GS Besitzer persönlich, falls er die Voraussetzungen
erfüllt, oder von Hersteller und dessen autorisierten Betrieben durchgeführt werden.
Informiere dich beim Hersteller nach autorisierten Prüf-Betrieben.
– Der Besitzer des Schirmes muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er mit einer
eigenhändig ausgeführten 2-Jahresüberprüfung des Schirmes übernimmt. Die eigen-
händige 2-Jahresprüfung ist nur rechtlich wirksam, wenn diese nach der Prüfung mit
Datum, Namensbeschriftung (in Druckbuchstaben) und Unterschrift auf dem Typenschild
bestätigt wird.
– über versicherungsrechtliche Auswirkungen deiner eigenhändigen 2-Jahres-überprüfung
solltest du dich rechtzeitig bei deiner Versicherung informieren.
– Eine Nachprüfung ist nur gültig, wenn das Nachprüfprotokoll komplett ausgefüllt wird.
Informiere dich auch über mögliche änderungen der Nachprüfanweisungen beim
Hersteller vor dem Check.
– Wichtig: Falls die nötigen Aufwendungen für die Instandhaltungsprüfung nicht geleistet
werden können (s. nötigte Gerätschaften und Unterlagen), sollte der Schirm zum Hersteller
eingesandt werden.
– Für Gleitschirme, Gurtzeuge und Rettungsgeräte, die nicht von U-Turn autorisiertem
Personal überprüft, gecheckt, kontrolliert, repariert, gepackt, neu oder umgepackt,
eingeflogen und/oder sonstige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden,
erlischt jegliche Gewährleistung und Garantie!
– Alle Instandhaltungsarbeiten müssen gemäß den Wartungsangaben der Betriebsanleitung
und den speziellen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers und den Publikationen des
IHB durchgeführt werden.
– Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen während der Durchführung der Instandhaltungs-
arbeiten ist der technische Leiter zu verständigen, der über die weitere Vorgangsweise zu
entscheiden hat.
– Beim Austausch von Bauteilen oder Baugruppen dürfen nur Originalmaterialien bzw.
Originalersatzteile verwendet werden!

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