Sicherheit
Risikobeurteilung
Im Gültigkeitsbereich der CE-Richtlinien ist
durch den betreibenden Unternehmer auf Ba-
sis einer Risikobeurteilung eine Betriebsan-
weisung zu erstellen. Ziel der Risikobeurtei-
lung ist es, Gefahren und die damit verbunde-
nen Risiken zu ermitteln die durch das Pro-
dukt oder die Anwendung des Produkts im
spezifischen Umfeld des Einsatzortes und der
dort herrschenden Einsatzbedingungen ent-
Restrisiken
Trotz Beachtung aller einschlägigen Sicher-
heitsvorschriften für Konzeption und Bau un-
serer Flurförderzeuge und trotz bestimmungs-
gemäßer Verwendung durch den Betreiber,
können während des Betriebs Restrisiken auf-
Regelmäßige Prüfung
Dieses Flurförderzeug muss mindestens ein
Mal pro Jahr oder nach außergewöhnlichen
Vorkommnissen durch einen Sachkundigen
(Experten) nach unseren Angaben geprüft
werden.
In unseren Prüfanweisungen sind alle Tätig-
keiten zusammengefasst, die zur Erkennung
sicherheitsrelevanter Schäden und Mängel
durchzuführen sind. Die Anforderungen nach
FEM 4.004 sind in diesen Prüfanweisungen
integriert.
Über die Prüfung muss ein Protokoll erstellt
werden.
Einsatzbereich
Der Einsatzbereich muss ausreichende Bo-
dentragfähigkeit aufweisen. Die für Ihr Flurför-
derzeug zutreffenden Radlasten bzw. spezifi-
schen Bodenbelastungen erfragen Sie beim
zuständigen Verkaufsrepräsentanten. Der Bo-
den muss den von uns vorgegebenen Richtli-
nien entsprechen. Die Beschaffenheit der Bo-
denoberfläche beeinflusst den Bremsweg des
Flurförderzeugs. Der Fahrer hat dies in sei-
stehen können. Wir können Ihnen bei der
Durchführung der Risikobeurteilung behilflich
sein. Durch die Betriebsanweisung soll vor
den festgestellten Gefahren gewarnt und auf
mögliche Abhilfemaßnahmen hingewiesen
werden.
Wir empfehlen diese Betriebsanleitung in die
Betriebsanweisung zu integrieren.
treten. In den einzelnen Kapiteln weisen wir
Sie speziell darauf hin.
Bitte beachten Sie unbedingt alle Sicherheits-
hinweise.
Wenn Mängel festgestellt wurden, müssen
diese vor der nächsten Inbetriebnahme besei-
tigt werden. Bei gravierenden Reparaturen,
z. B. nach Unfällen, kann es erforderlich sein,
eine erneute Prüfung durchzuführen.
Die Verantwortung des Betreibers beinhaltet
zu prüfen, ob in dem Land in dem dieses Flur-
förderzeug eingesetzt wird, turnusmäßige Si-
cherheitsprüfungen des Flurförderzeugs durch
einen Sachkundigen vorgeschrieben sind.
nem Fahr- und Bremsverhalten zu berücksich-
tigen.
Die hier beschriebenen Flurförderzeuge sind
für die folgenden Einsatzbedingungen (VDI
2695 Kategorie 1) konzipiert.
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