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Bestimmungsgemäße Verwendung; Zweckbestimmung - KLS Martin group marLED X Servicehandbuch

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Operationsleuchtensystem marLED® X
Servicehandbuch
2 Bestimmungsgemäße Verwendung
2.1

Zweckbestimmung

Die Leuchten dürfen nur zur Beleuchtung eines Operations- oder Untersuchungsfelds verwendet werden.
Gefahr schwerer Körperverletzung durch Stromschlag!
Um das Risiko eines elektrischen Schlags zu vermeiden, dürfen die Leuchten nur an ein Versorgungsnetz
mit Schutzleiter angeschlossen werden.
Verletzungsgefahr durch unautorisierte Veränderungen am Produkt!
Veränderungen am Produkt können zu Lebensgefahr durch Stromschlag infolge beschädigter Leuchten,
sowie zu Verletzungsgefahr durch Sturz der Leuchten oder Ausschlagen des Federarms durch hohe
Federkräfte führen! Sie sind daher zu keiner Zeit erlaubt.
Infektionsgefahr durch verunreinigte Systemkomponenten!
• Vor allen Servicearbeiten an Leuchtensystemen sicherstellen, dass sämtliche Komponenten gereinigt
und desinfiziert sind.
Risiko von Störstrahlung und Funktionsstörungen
Die Operationsleuchte unterliegt als medizinisches elektrisches Gerät besonderen Vorsichtsmaßnahmen
hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Sie muss gemäß den EMV-Hinweisen
installiert und in Betrieb genommen werden.
Der Betrieb von HF-Geräten in der Umgebung der Operationsleuchte kann die Funktion der Operations-
leuchte beeinträchtigen.
• Schutzabstände beachten.
Die Verwendung der Operationsleuchte im Zusammenhang mit anderen als den vom Hersteller
zugelassenen Zubehörteilen kann zu einer erhöhten Aussendung von Störstrahlung und zu einer
verminderten Störfestigkeit der Operationsleuchte führen.
• Die Operationsleuchte sollte nicht unmittelbar neben oder auf anderen Geräten abgestellt oder
positioniert werden. Ist die Nähe zu anderen Geräten unvermeidbar, ist vor einer Nutzung der
Operationsleuchte die Funktionssicherheit der Operationsleuchte in dieser Anordnung zu prüfen.
• Keine Kabel am Operationsleuchtensystem aufhängen oder darüber führen.
Revision 02
11

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