DOC28-03-2014
7. Licht, Signalanlage (FZV)
Die Sport Hybrid Modelle sind mit einer Licht- und Signalanlage gemäß deutscher Fahrzeug Zulassungs-
verordnung FZV (früher StVZO) ausgestattet. Die starken LED-Strahler bieten beste Sicht durch hohe
Leuchtkraft und Sicherheit durch gute Sichtbarkeit (Lichtbalken Rück-strahler).
Beispiel: B+M Lumotec
Front- und Rücklicht werden gemäß neuer Verordnung (2013) über den Akku mit Strom versorgt (6 Volt
Lichtspannung) und gemeinsam über den Lichtschalter am Bordcomputer ein- und ausgeschaltet. Die
bisherige Dynamopflicht ist entfallen.
Der geringe Stromverbrauch der LED-Lichter und der Hochleistungs-Fahrzeug-Akku ermöglichen eine
durchgehende Beleuchtung während der Fahrt d. h. auch Tagfahrlicht. Verkehrsstatistiken aus dem Motor-
radbereich belegen, dass beleuchtete Fahrzeuge im Schnitt weniger unfallgefährdet sind als unbe-
leuchtete. Bei Fahrten in Nebel, der Dämmerung oder Dunkelheit ist die Beleuchtung auf jeden Fall einzu-
schalten (Pflicht).
Die Stromversorgung der Beleuchtung erfolgt über die Drive Unit (Motor) mit eigenem Kabel in
Zweidrahttechnik. Ein Umbau auf Eindrahttechnik und Masserückleitung ist nicht zulässig. Die Leit-
ungen sind weitgehend im Rahmen integriert. Achten sie jedoch darauf, dass die Übergänge und
offenen Teile der Leitungen nicht aufgescheuert, blank oder durch Quetschung geschädigt werden.
Die Stromversorgung ist elektronisch gesichert (max. Strom Vorderlicht 1,5 A, Rücklicht 0,2 A), aber
Original Betriebsanleitung ave. Sport Hybrid 2014 (V1.0)
Beispiel: B+M Toplight
Beispiel: Supernova
E-Bike Scheinwerfer
Mini-Rücklichter
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