1.3
Warnhinweise dieses Handbuchs
Gebotszeichen
Wenn zu einer Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung getragen
werden muß, ist die Handlungsanweisung durch ein Gebotszeichen
ergänzt, das auf die Schutzausrüstung hinweist.
Dieses Zeichen fordert zum Tragen eines Augenschutzes auf. Die
Art des Augenschutzes ist im Text der Handlungsanweisung näher
bezeichnet (z. B. Laserschutzbrille).
Dieses Zeichen fordert zum Tragen von Schutzhandschuhen auf.
Dieses Zeichen fordert zum Tragen eines Schutzhelms auf.
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HK-01-05-01 11/1999