1.2
Hinweise auf besondere Gefahren
Wichtig
Beachten Sie beim Arbeiten mit dem Lasergerät insbesondere
folgendes:
Wenn Sie das Lasergerät in eine Anlage mit Laserschutz-
abdeckung integriert haben, stellen Sie sicher, daß die Laser-
schutzabdeckung in den Sicherheitskreis des Lasergeräts ein-
bezogen ist. Das Lasergerät darf nur dann Laserlicht abgeben,
wenn die Laserschutzabdeckung geschlossen ist.
Informationen hierzu können Sie dem Kapitel 5 dieses Handbuchs
(elektrische Schnittstellen) und der Schnittstellenbeschreibung ent-
nehmen.
Wenn Sie das Lasergerät ohne Laserschutzabdeckung betreiben,
ist der Arbeitsplatz der Laserschutzklasse 4 zugeordnet. Treffen Sie
dann die im Gefahrenbereich des Lasergeräts notwendigen Schutz-
maßnahmen.
1.2.2
Gas- und Partikelemissionen
Durch Einwirkung des Laserlichts können gesundheitsgefährdende
Gase und Stäube entstehen.
Als Betreiber des Lasergeräts müssen Sie geeignete Schutz-
maßnahmen treffen, z. B. durch ein Absaugsystem. Halten Sie hier-
zu die bestehenden Vorschriften ein.
Prüfen Sie regelmäßig die Wirkung der Schutzmaßnahmen.
Beheben Sie Mängel unverzüglich.
1-9
HK-01-05-01 11/1999