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Externe Abgasabführung - Solvis Solvisben Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis
6 Montage
6.11.5 Externe Abgasabführung
Allgemeine Hinweise zum Abgassystem
Im Folgenden sind einige Informationen aufgeführt, die für
die Montage der von Solvis angebotenen Abgassysteme
maßgebend sind.
Normen und Vorschriften
Neben den anerkannten Regeln der Technik sind insbeson-
dere zu beachten:
• Bestimmungen aus dem Zulassungsbescheid (liegt dem
Abgassystem bei).
• Baurechtliche Bestimmungen der Länder.
• Die Bestimmungen für die Abgasführung können je nach
Land und auch regional unterschiedlich sein.
• Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ist in die
Anlagenplanung einzubeziehen.
Anwendungsbereich des CAS Abgassystems
Rohre und Formstücke des CAS-Abgassystems sind aus PP,
die konzentrischen Außenrohre aus weißem, pulverbe-
schichtetem Blech. Aus den Rohren und Formstücken ein-
schließlich Dichtungen wird die komplette Abgasleitung
durch Steckverbindungen hergestellt. Die Abgasleitungen
werden in oder an Gebäuden errichtet. Die maximal zuläs-
sige Abgastemperatur für das Centrotherm-Abgassystem
(CAS) beträgt 120 °C.
Die Anzahl der maximalen Längen sind aus den folgenden
Tabellen zu entnehmen (siehe
der Abgaswege", S. 37).
Schachtanforderungen
Die Abgasleitungen sind außerhalb des Aufstellraumes der
Feuerstätte in eigenen, ausreichend belüfteten Schächten
anzuordnen (vgl.
Tabelle „Erforderliche Mindest-Innen-
maße"). Die Schächte müssen aus nicht brennbaren, form-
beständigen Baustoffen bestehen und eine Feuerwider-
standsdauer von 90 min aufweisen. Bei Gebäuden geringer
Bauhöhe ist eine Feuerwiderstandsdauer von 30 min aus-
reichend.
Erforderliche Mindest-Innenmaße
Bauart Schacht
DN 60
rechteckig
110 x 110
rund
ø 110
alle Maße in mm
Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten können zwischen
Leitung und Schacht auch geringere Abstände gewählt
werden. In diesem Fall wird für die Anlage eine individuelle
Auslegung benötigt. Bitte hierzu an das Kundencenter
wenden (Telefonnummer, siehe Seite 2).
Kürzung der Abgasrohre
Alle Abgasrohre sind kürzbar.
Bei Verlegung im Schacht muss das Abgasrohr mindestens
100 mm aus der Schachtabdeckung herausragen.
Reinigung alter Schornsteine
Sofern die Verbrennungsluft über einen bestehenden
Schornsteinschacht angesaugt wird, muss der Schornstein
grundsätzlich von einer Fachfirma gereinigt werden. Das
gilt insbesondere dann, wenn dort vorher Feuerstätten für
Öl oder feste Brennstoffe angeschlossen waren. Falls nach
36
Kap. „Zulässige Längen
DN 80
135 x 135
ø 155
erfolgter Reinigung eine erneute Staubbelastung durch
brüchige Schornsteinfugen zu erwarten ist, sind geeignete
Gegenmaßnahmen (z. B. Ausschleudern) zu treffen.
Abstandhalter
Abstandhalter müssen im Schacht nach mindestens 2 m
und an jedem Bogen oder T-Stück befestigt werden. Beim
flexiblen Abgasrohr gilt zusätzlich, dass vor und nach je-
dem Versatz ein Abstandhalter anzubringen ist. Die maxi-
malen Schachtabmaße sollten einen Durchmesser bzw.
eine Kantenlänge von 240 mm nicht überschreiten, damit
die Funktion der Abstandhalter gewährleistet bleibt.
Befestigung der Abgasleitungen
Die Abgasleitungen sind im Raum im Abstand von 1 m mit
Schellen zu befestigen.
Mindestgefälle bei Abgasleitungen
Die Abgasleitung muss mit Gefälle zur Feuerstätte verlegt
werden, damit das Kondenswasser aus der Abgasleitung
zum zentralen Kondenswassersammler ablaufen kann.
Mindestgefälle:
• Waagerechte Abgasleitung > 5% (5 cm pro 1 m)
Reinigungs- und Prüföffnungen
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen sein so-
wie auf freien Querschnitt und Dichtheit geprüft werden
können. Hierfür muss im Aufstellraum mindestens eine
Reinigungsöffnung in die Abgasleitung eingebaut werden
bzw. eine weitere für jede Umlenkung. Abgasanlagen, die
nicht von der Mündung her geprüft werden können, müs-
sen im Dachraum eine weitere Reinigungsöffnung haben.
Schächte für Abgasleitungen dürfen keine Öffnungen ha-
ben, ausgenommen erforderliche Reinigungs- und Prüföff-
nungen sowie Öffnungen zum Hinterlüften der Abgaslei-
tung.
Abstände zu brennbaren Bauteilen
Bei der Installation des Abgassystems ist der Abstand zu
brennbaren Bauteilen zu beachten. Dieser ist in der Zulas-
sung der Abgassysteme (Abstandsklasse) festgelegt, die
der beiliegenden Dokumentation des Abgassystems zu ent-
nehmen ist.
Bei bestimmungsgemäßem Betrieb liegen die Oberflächen-
temperaturen auf der Geräteverkleidung und der Abgaslei-
tung unterhalb von 85 °C.
Zulassung
Die Einzelkomponenten des Abgassystems sind vom Deut-
schen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBT) baurechtlich
zugelassen.
Abgasleitung montieren
1. Die Abgasleitung an das vormontierte Abgasmessstück
anschließen.
ACHTUNG
• Für die Abgasleitung nur zugelassene Bauteile
verwenden.
• Für die Abgassysteme CAS-1 bis CAS-8 nur das
Gleitmittel Centrocerin verwenden, das den
Grundbausätzen beiliegt.
MAL-BEN · Technische Änderungen vorbehalten · 32542-3a SOLVIS
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