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Betrieb In Üblichen Aufstellräumen; Betrieb In Nassräumen; Zuluftöffnungen - BROTJE SGB 400-610 i Technische Information

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Anforderungen an den Aufstellort
5.6 Betrieb in üblichen Aufstellräumen
5.7 Betrieb in Nassräumen
5.8 Zuluftöffnungen
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Fremdstoffe und ungünstige Umweltfaktoren in der Verbrennungszuluft können das Brenn-
wertgerät stören oder schädigen. Sind die Fremdstoffe durch Gebrauch oder Lagerung in der
Verbrennungsluft des Aufstellraums enthalten oder soll die Installation in Räumen mit hoher
Feuchtigkeit oder starkem Staubanfall ausgeführt werden, ist nur die raumluftunabhängige Be-
triebsweise zulässig.
Bei der Installation von BRÖTJE Brennwertgeräten unter diesen Bedingungen ist zwingend die
DIN 50929 (Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelas-
tung) zu beachten. Weiterhin ist zu beachten, dass unter aggressiven Atmosphären auch die ge-
räteexternen Installationen angegriffen werden können.
Dazu zählen insbesondere Aluminium-, Messing- und Kupferinstallationen. Diese müssen ge-
mäß DIN 30672 mit kunststoffbeschichteten Rohren errichtet werden. Armaturen, Rohrverbin-
dungen und Formstücke sind durch Schrumpfschläuche der Beanspruchungsklassen B und C
entsprechend herzustellen.
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte „SGB" dürfen nicht in Nassräumen installiert werden. Informati-
onen zur Schutzklasse können dem Kapitel 4 „Technische Angaben" entnommen werden.
Be- und Entlüftungsöffnungen dürfen nicht zugestellt oder verschlossen werden. Der freie Zust-
römbereich muss für die Verbrennungsluft zum Gas-Brennwertgerät unter allen Bedingungen
sichergestellt sein, Anlagenbetreiber sind entsprechend einzuweisen!
Weitere Hinweise zur Verbrennungsluftbeschaffenheit enthält das Kapitel 6 „Planungshinwei-
se".
SGB 400–610 i
7709153-02 07.19

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