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Abgasleitungs-Systeme; Planungs-/Installations- Und Verarbeitungshinweise; Belastete Schornsteine; Blitzschutz - BROTJE SGB 400-610 i Technische Information

Inhaltsverzeichnis

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Abgasleitungs-Systeme

12. Abgasleitungs-Systeme

12.1 Planungs-/Installations- und Verarbeitungshinweise

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Die nachstehenden Hinweise zu Installation und Anschlussbeispielen stellen eine Kurzübersicht
zu den möglich einsetzbaren Abgasleitungs-Systemen und Rahmenbedingungen dar.
Hinweis:
Detaillierte Informationen zu allen Abgasleitungs-Systemen und deren Zubehör enthält die TI
„Abgasleitungs-Systeme für Gas- und Öl-Brennwertgeräte"!
Hinweis:
Generell sind für die Planung und Installation eines Abgasleitungs-Systems die Vorgaben aus
dem Kapitel 6 „Planungshinweise" zu beachten! Dazu zählen insbesondere die Bestimmungen
in den einzelnen Bundesländern zur Handhabung und Ausführung von Abgasführung, Reini-
gungs- und Kontrollöffnungen etc. Daher sollte vor Montagebeginn mit dem zuständigen Be-
zirksschornsteinfegermeister Rücksprache gehalten werden.

12.1.1 Belastete Schornsteine

Bei der Verbrennung von festen oder flüssigen Brennstoffen kommt es zu Ablagerungen und
Verunreinigungen im zugehörigen Abgasweg. An den Innenwänden haftet Ruß, der mit Schwe-
fel und Halogenkohlenwasserstoffen belastet ist. Derartige Abgaswege sind ohne Vorbehand-
lung nicht zur Verbrennungsluftversorgung von Wärmeerzeugern geeignet. Verunreinigte Ver-
brennungsluft gilt als eine der Hauptursachen für Korrosionsschäden und Störungen an Feuer-
stätten. Soll die Verbrennungsluft über einen bestehenden Schornstein angesaugt werden, so
muss dieser Abgasweg geprüft und ggf. gereinigt werden. Sollten bauliche Mängel (z. B. alte,
brüchige Schornsteinfugen) der Nutzung zur Verbrennungsluftversorgung entgegenstehen, sind
geeignete Maßnahmen wie das Ausschleudern des Kamins durchzuführen. Eine Belastung der
Verbrennungsluft mit Fremdstoffen muss sicher ausgeschlossen sein.

12.1.2 Blitzschutz

Achtung!
Lebensgefahr durch Blitzschlag! Die Schornsteinkopfabdeckung muss ggf. in einer evtl. vorhan-
denen Blitzschutzanlage und in den hausseitigen Potenzialausgleich eingebunden werden. Die-
se Arbeiten sind von einem zugelassenen Blitzschutz- bzw. Elektrofachbetrieb durchzuführen.

12.1.3 Schachtanforderungen

Die Abgasanlage ist innerhalb von Gebäuden in eigenen, belüfteten Schächten anzuordnen. Die
Schächte müssen aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen bestehen:
- Feuerwiderstandsdauer des Schachtes: 90 Min.
- Feuerwiderstandsdauer des Schachtes bei Gebäuden mit geringerer Bauhöhe: 30 Min.
12.1.4 Montage mit Gefälle
Die Abgasleitung muss mit Gefälle zum Gas-Brennwertgerät verlegt werden, damit das Kon-
denswasser aus der Abgasleitung zum zentralen Kondenswassersammler des Gas-Brennwertge-
räts ablaufen kann.
Die Mindestgefälle betragen für:
- Waagerechte Abgasleitung: min. 3° (min. 5,5 cm auf einen Meter).
- Außenwanddurchführung: min. 1° (min. 2,0 cm auf einen Meter).
12.1.5 Kürzen der Rohre
Alle einwandigen und konzentrischen Rohre sind kürzbar. Nach dem Absägen sind die Rohren-
den sorgfältig zu entgraten. Beim Kürzen eines konzentrischen Rohrs ist darauf zu achten, dass
die Spitzenden des Außen- und Innenrohrs im zusammengesteckten Zustand die gleiche Länge
haben. Der Federring zur Zentrierung des Innenrohrs kann ggf. entfallen.
SGB 400–610 i
7709153-02 07.19

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