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Anforderungen An Den Aufstellort; Aufstellraum; Betrieb In Normalen Innenräumen; Abstände Zum Gerät - BROTJE WGB-U 15 H Technische Information

Gas-brennwertwandkessel
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Anforderungen an den Aufstellort

5. Anforderungen an den Aufstellort

5.1 Aufstellraum

5.2 Betrieb in normalen
Innenräumen
5.3 Abstände zum Gerät
5.4 Betrieb in Nassräumen
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Brennwertgeräte müssen in trockenen und frostsicheren, belüftbaren Räumen,
nach Möglichkeit in der Nähe der Abgasanlage, installiert werden. Die Raumtem-
peratur sollte zwischen 0 °C und 45 °C liegen.
Für Schäden, die aufgrund der Installation an einem nicht geeigneten Ort oder auf-
grund falscher Verbrennungsluftzuführung entstehen, besteht kein Gewährleis-
tungsanspruch.
Fremdstoffe in der Verbrennungszuluft können das Brennwertgerät stören oder
schädigen. Sind die Fremdstoffe durch Gebrauch oder Lagerung in der Verbren-
nungsluft des Aufstellraumes enthalten, ist nur die raumluftunabhängige Be-
triebsweise zulässig.
Mögliche Fremdstoffe und ungünstige Umweltfaktoren:
- Ammoniak und dessen Verbindungen
- Nitrite und Sulfide (Tierzucht- und Verwertungseinrichtungen, Batterie- und
Galvanikräume etc.)
- Lösungsmittel
- Fluor- und chlorhaltige Dämpfe, die z. B. in Lösungs- und Reinigungsmitteln,
Treibgasen usw. enthalten sind
- Farben
- Klebstoffe oder ähnliche Stoffe
- Räume mit hoher Feuchtigkeit, siehe auch Abschnitt 5.4 (Seite 24)
- Räume mit starkem Staubanfall
Bei der Installation von BRÖTJE Brennwertgeräten unter diesen Bedingungen ist
zwingend die DIN 50929 (Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe
bei äußerer Korrosionsbelastung) sowie das Informationsblatt i. 158; „Deutsches
Kupferinstitut" zu beachten.
Weiterhin ist zu beachten, dass unter aggressiven Atmosphären auch die kesselex-
ternen Installationen angegriffen werden können. Dazu zählen insbesondere Mes-
sing- und Kupferinstallationen. Diese müssen nach DIN 30672 durch werkseitig
kunststoffbeschichtete Rohre errichtet werden. Armaturen, Rohrverbindungen
und Formstücke sind durch Schrumpfschläuche der Beanspruchungsklassen B und
C entsprechend herzustellen.
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere Verordnungen der
Bundesländer, wie Feuerungs- und Bauordnung, sowie die Heizraumrichtlinien zu
beachten. Der Aufstellort ist insbesondere mit Rücksicht auf die Führung der Ab-
gasrohre zu wählen. Im Aufstellraum des Brennwertgeräts muss ausreichend Platz
für handwerksgerechte Installations- und Wartungsarbeiten zur Verfügung ste-
hen. Besondere Wandabstände sind nicht zu berücksichtigen.
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte entsprechen im Auslieferungszustand bei raumluft-
unabhängigem Betrieb der Schutzart IPx4D.
Bei Aufstellung in Nassräumen müssen nachstehende Bedingungen erfüllt sein:
- raumluftunabhängiger Betrieb
- zur Einhaltung der Schutzart IPx4D:
- Betrieb des Raumgeräts bzw. -thermostaten nicht in Nassräumen!
- Alle ab- bzw. ankommenden elektrischen Leitungen müssen durch die Zu-
gentlastungsverschraubungen geführt und festgesetzt werden. Die Ver-
schraubungen sind fest anzuziehen, sodass kein Wasser in das Gehäuseinne-
re eindringen kann!
WGB-U/WGB-C Serie H
7642619 01.16

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Wgb-u 20 hWgb-c 20/24 h

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