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Garantie- Und Allgemeine Verkaufsbedingungen; Service Und Gewährleistung - BROTJE SGB 400-610 i Technische Information

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Planungshinweise

6.32 Garantie- und allgemeine Verkaufsbedingungen

6.33 Service und Gewährleistung
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Bitte entnehmen Sie die Garantie- und allgemeinen Verkaufsbedingungen für die BRÖTJE Pro-
dukte der Technischen Preisliste. Weitere Informationen zu BRÖTJE
Garantiebedingungen finden Sie auf broetje.de.
Durch die Energieeinsparverordnung EnEV wird der Wartung und Instandhaltung von heizungs-
technischen Anlagen besonderes Gewicht verliehen. So müssen Einrichtungen zur Senkung des
Energiebedarfs betriebsbereit erhalten und genutzt werden. Für alle bestehenden Gebäude sind
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten verpflichtend.
Gleiches gilt für alle Heizungs- und Trinkwassererwärmeranlagen sowie raumlufttechnische An-
lagen. Für eine erforderliche Instandsetzung dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Für Schäden, die auf falsche Ersatzteile zurückzuführen sind, entfällt die Gewährleistung. Um
dieser Gefährdung entgegenzutreten, empfehlen wir einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Terminlich sollte dieser so liegen, dass sich das Gas-Brennwertgerät zur Inspektion durch den Be-
zirksschornsteinfegermeister immer in einem einwandfreien Zustand befindet. So können die
Kosten, sowohl für den Schornsteinfeger als auch für den Betrieb der Heizungsanlage, wirkungs-
voll verringert werden.
Jegliche Veränderungen, die den normalen Betrieb der Anlage beeinträchtigen könnten, ohne
vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Hersteller, können zum Erlöschen der
Garantie für die Anlage führen.
Achtung!
Wenn das System nicht gespült oder nach VDI 2035 behandelt wird, erlischt die Garantie.
SGB 400–610 i
7709153-02 07.19

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