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Absaugung Gu1 Mit Drehzahlgeregelten Schleifmaschinen; Bestimmungsgemäße Verwendung - Optimum OPTigrind GU 15 Betriebsanleitung

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5.7

Absaugung GU1 mit drehzahlgeregelten Schleifmaschinen

Die Absaugung GU1 ist für die Staubklasse L geeignet.
5.8
Bestimmungsgemäße Verwendung
WARNUNG!
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Absaugung
entstehen Gefahren für das Personal,
wird die Absaugung und weitere Sachwerte des Betreibers gefährdet,
kann die Funktion der Absaugung beeinträchtigt sein.
Die Absaugung mit Gebläse und Zyklonabscheider ist zur Absaugung luftfremder Stoffe an
manuell betriebenen, spanenden Maschinen für Werkzeuge mit geometrisch unbestimmter
Schneide konstruiert und gebaut.
Die Verwendung der Absaugung unter Bearbeitung mit nicht wassermischbaren oder
wassermischbaren Kühlschmierstoffen ist untersagt. Das Gerät ist nicht geeignet zur Aufnahme
von Gemischen von brennbaren Stäuben mit Flüssigkeiten.
Die Absaugung darf nur in trockenen und belüfteten Räumen aufgestellt und betrieben werden.
Die definierten Einsatzbedingungen und Leistungsdaten dürfen nicht verändert werden.
Die Absaugung darf ohne Rücksprache mit dem Hersteller weder umgebaut noch sonst
irgendwie verändert werden.
Staubklasse L
(leichte Gefahr nach Definition der Norm EN 60335-2-69). Die Absaugung ist gemäß der EN-
Norm für die Gebrauchskategorie L und damit zum Ansaugen von trockenem, nicht
brennbarem und gesundheitsgefährlichem Staub mit Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) > 1mg/m³
zugelassen. Die saubere Luft wird wieder vor Ort ausgestoßen.
Staubklasse M
(Mittlere Gefahr nach Definition der Norm EN 60335-2-69). Die Absaugung ist geeignet zur
Aufnahme von gesundheitsgefährlichem, trockenem, nicht brennbaren Staub, dessen
Arbeitsplatzgrenzwert über 0,1 mg/m³ liegt.
Staubklasse H
(Hohe Gefahr nach Definition der Norm EN 60335-2-69). Die Absaugung ist geeignet zur
Aufnahme von gesundheitsgefährlichem, trockenem, nicht brennbarem Staub mit allen
Arbeitsplatzgrenzwerten, sowie von trockenem, nicht brennbarem Staub mit krebserregenden
Substanzen. Die saubere Luft wird wieder vor Ort ausgestoßen.
Einsatz im Staub-Ex-Bereich (Typ 22)
Absaugungen mit dem Zusatz „Typ 22" sind sicherheitstechnisch geeignet zum Aufsaugen von
brennbaren, trockenen, nicht elektrisch leitfähigen Stäuben in Zone 22. Ausgenommen sind
Stäube mit extrem niedriger Mindestzündenergie (MZE < 1mJ). Ein Einsatz bei diesen Stäuben
erfordert eine einzelfallbezogene Sicherheitsbetrachtung und gegebenenfalls weitergehende
Maßnahmen.
Die
Absaugung
explosionsgefährlichen Stoffen im Sinne von § 1 Sprengstoffgesetz. Keine heißen Gase,
Zündquellen jeglicher Art, mechanisch erzeugte Funken oder elektrostatisch aufgeladene
Materialien aufsaugen.
Wird die Absaugung anders als oben angeführt eingesetzt, ohne Genehmigung der Firma
Optimum
Maschinen
bestimmungsgemäß eingesetzt.
Version 1.0.6 - 2021-07-28
ist
sicherheitstechnisch
Germany
GmbH
verändert,
Montageanleitung
nicht
geeignet
zum
wird
die
Maschine
Aufsaugen
von
nicht
mehr
GU1
DE
27

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