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SICHERHEITSHINWEISE

Falls bei einem Bruch Menschen verletzt werden oder Sachschaden entstehen kann, müs­
sen vom Anwender entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Absturzsicherungen,
Überlastsicherungen usw.) getroffen werden. Der einwandfreie und sichere Betrieb von
Wägezellen setzt sachgemäßen Transport, fachgerechte Lagerung, Aufstellung und
Montage sowie sorgfältige Bedienung und Instandhaltung voraus.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt zu beachten. Berück­
sichtigen Sie insbesondere die in den technischen Daten genannten Grenzlasten.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Wägezellen sind für wägetechnische Anwendungen konzipiert. Jeder darüber hin­
ausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes dürfen die Wägezellen nur nach den
Angaben in der Montageanleitung verwendet werden. Bei der Verwendung sind zusätz­
lich die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Rechts‐und Sicherheitsvor­
schriften zu beachten. Sinngemäß gilt dies auch bei der Verwendung von Zubehör.
Die Wägezellen können als Maschinenelemente (z.B. bei Behälterverwiegungen) einge­
setzt werden. Beachten Sie in diesen Fällen, dass die Wägezellen zugunsten einer hohen
Messempfindlichkeit nicht mit den in Maschinenkonstruktionen üblichen Sicherheitsfak­
toren konstruiert sind. Die Wägezellen sind keine Sicherheitselemente im Sinne des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Gestalten Sie die das Messsignal verarbeitende
Elektronik so, dass bei Ausfall des Messsignals keine Folgeschäden auftreten können.
Allgemeine Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
Die Wägezellen entsprechen dem Stand der Technik und sind betriebssicher. Von den
Wägezellen können Restgefahren ausgehen, wenn sie von ungeschultem Personal
unsachgemäß eingesetzt und bedient werden.
Jede Person, die mit Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur einer Wäge­
zelle beauftragt ist, muss die Montageanleitung und insbesondere die sicherheits­
technischen Hinweise gelesen und verstanden haben.
Restgefahren
Der Leistungs‐ und Lieferumfang der Wägezellen deckt nur einen Teilbereich der Wäge­
technik ab. Sicherheitstechnische Belange der Wägetechnik sind zusätzlich vom Anlagen­
planer/Ausrüster/Betreiber so zu planen, zu realisieren und zu verantworten, dass Rest­
gefahren minimiert werden. Jeweils existierende Vorschriften sind zu beachten. Auf
Restgefahren im Zusammenhang mit der Wägetechnik ist hinzuweisen.
In dieser Anleitung wird auf Restgefahren mit Symbolen hingewiesen (siehe weiter
unten).
PW..., SP...
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