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Prüfungen Und Tätigkeiten Nach Herstellung Der Betriebsbereitschaft - Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung

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4.5
Prüfungen und Tätigkeiten nach Herstellung der
Betriebsbereitschaft
GEFAHR!
Unfallgefahr durch Mängel am Flurförderzeug
Flurförderzeug nicht mit defekter / mangelhafter Bremsanlage, mit defekter Lenkung
und/oder mit defekter Hydraulikanlage in Betrieb nehmen.
Wenn Beschädigungen oder sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät
(Sonderausstattungen) festgestellt werden, darf das Flurförderzeug bis zur
ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht mehr eingesetzt werden.
uFestgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
uDefektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
uFlurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
Voraussetzungen
– Betriebsbereitschaft des Flurförderzeugs herstellen, siehe Seite 157 oder siehe
Seite 158.
164
141
117

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