5
Demontage von Komponenten
Eine Veränderung oder Demontage von Komponenten des Flurförderzeugs,
insbesondere von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, ist verboten.
Z
Im Zweifelsfall den Kundendienst des Herstellers kontaktieren.
6
Anbau von Anbaugeräten oder Zusatzausstattungen
Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit denen in die Funktionen
des Flurförderzeugs eingegriffen wird oder diese Funktionen ergänzt werden, ist nur
nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers zulässig. Gegebenenfalls ist eine
Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen.
Die Zustimmung der Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den
Hersteller.
15