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Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung Seite 104

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Gefahrenbereich
WARNUNG!
Unfall- / Verletzungsgefahr im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oder
Hubbewegungen des Flurförderzeugs, seiner Lastaufnahmemittel oder der Last
gefährdet sind. Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallende Last oder
eine absinkende / herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
uUnbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich weisen.
uBei Gefahr für Personen rechtzeitig ein Warnzeichen geben.
uVerlassen unbefugte Personen trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, das
Flurförderzeug unverzüglich zum Stillstand bringen.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände
Während des Betriebs mit dem Flurförderzeug können herabfallende Gegenstände
den Bediener verletzen.
uDer Bediener muss sich während des Betriebs mit dem Flurförderzeug im
geschützten Bereich des Fahrerschutzdachs aufhalten.
WARNUNG!
Lasten oder Gegenstände im Fußraum des Fahrerplatzes
Lasten oder Gegenstände im Fußraum des Fahrerplatzes können die Funktion
der Bedienelemente in diesem Bereich beeinträchtigen. Beispielsweise können die
Gegenstände die Bedienelemente ungewollt betätigen oder verklemmen.
Lasten oder Gegenstände, die aus der Kontur des Fahrerplatzes ragen, können
während des Betriebs mit anderen Bauteilen (z. B. Regalanlagen) kollidieren.
Bei einer Kollision kann sich der Bediener im Fahrerplatz verletzen oder das
Flurförderzeug beschädigt werden.
Des Weiteren besteht Stolpergefahr durch die Lasten oder Gegenstände.
uLasten oder Gegenstände so im Fahrerplatz positionieren, dass keine
Stolpergefahr besteht und die Funktion der Bedienelemente im Fußraum nicht
beeinträchtigt wird.
uSicherstellen, dass keine Lasten oder Gegenstände während des Betriebs aus
dem Fahrerplatz ragen.
uLasten oder Gegenstände gegen Verrutschen und Herausfallen sichern.
Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise
Die
in
dieser
Warnschilder (siehe Seite 48) und Warnhinweise unbedingt beachten.
Z
Warn- und Hinweisschilder wie Tragfähigkeitsschilder, Anschlagpunkte und
Typenschilder müssen stets lesbar sein, ggf. sind sie zu erneuern.
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Betriebsanleitung
beschriebenen
Sicherheitseinrichtungen,

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