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Bedienung In Der Arbeitsbühne - Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung

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8.10.3
Bedienung in der Arbeitsbühne
WARNUNG!
Absturzgefahr der ungesicherten Arbeitsbühne
Die Arbeitsbühne muss während des Betriebes mechanisch und elektrisch mit dem
Flurförderzeug verbunden sein.
uDie mechanische Verriegelung der Arbeitsbühne muss in die Arretierung am
Lastaufnahmemittel eingerastet sein.
uDie Arbeitsbühne muss während des Einsatzes elektrisch mit dem Flurförderzeug
verbunden sein.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch defekte Sicherheitseinrichtungen der Arbeitsbühne
Defekte Sicherheitseinrichtungen (Griffe (Zweihandbedienung), Tür, Sensoren
„Arbeitsbühne aufgenommen", ...) der Arbeitsbühne können zum Abstürzen der
Arbeitsbühne und / oder der Person in der Arbeitsbühne führen. Ist eine dieser
Sicherheitseinrichtungen nicht im funktionsfähigen Zustand, darf die Arbeitsbühne
nicht in Betrieb genommen werden.
uFunktion der Sicherheitseinrichtungen der Arbeitsbühne vor dem Betrieb prüfen.
uFestgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
uDefektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
uArbeitsbühne erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
WARNUNG!
Absturzgefahr aus der Arbeitsbühne
Während des Betriebes mit der Arbeitsbühne besteht Absturzgefahr für die Person
in der Arbeitsbühne.
uTür der Arbeitsbühne während des Betriebes schließen.
uGriffe (Zweihandbedienung) der Arbeitsbühne während der Fahr- und / oder
Hydraulikbewegungen des Flurförderzeugs mit beiden Händen umfassen.
uDie Verwendung von zusätzlichen Aufstiegshilfen (Leitern, Hocker, ..) in der
Arbeitsbühne ist verboten.
uDie Arbeitsbühne darf in angehobener Stellung nicht betreten oder verlassen
werden.
uDas Übersteigen in bauliche Einrichtungen oder auf andere Fahrzeuge ist
verboten.
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