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Arbeitsbühne (O) - Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung

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8.10
Arbeitsbühne (o)
WARNUNG!
Unfall- und Absturzgefahr während des Betriebs mit der Arbeitsbühne
Wenn das Flurförderzeug für den Einsatz mit einer abnehmbaren Arbeitsbühne
ausgestattet ist, ist in besonderen Ausnahmefällen die Mitnahme einer vom
Betreiber beauftragten Person innerhalb der Arbeitsbühne gestattet. Für die Person
innerhalb der Arbeitsbühne besteht Unfall- und Absturzgefahr aus der Arbeitsbühne.
uDer Betreiber oder Bediener hat die in der Arbeitsbühne mitfahrende(n)
Person(en) in die zusätzliche Bedienung der Arbeitsbühne einzuweisen und auf
Gefahren hinzuweisen.
Beispiel: Während des Fahrens oder Hebens / Senkens nicht aus der
Arbeitsbühne hinauslehnen.
uDie Arbeitsbühne ist nur für eine Person zugelassen.
Soll eine zusätzliche zweite Person in der Arbeitsbühne mitgenommen werden,
muss die Arbeitsbühne mit einer zusätzlichen Zweihandbedienung ausgestattet
sein.
WARNUNG!
Absturzgefahr durch ungeeignete Arbeitsbühne
Die Verwendung von nicht für dieses Flurförderzeug zugelassen Arbeitsbühnen
ist verboten. Ungeeignete Arbeitsbühnen können während des Betriebes mit dem
Flurförderzeug von dem Lastaufnahmemittel rutschen und abstürzen.
uNur vom Hersteller freigegebene Arbeitsbühnen verwenden.
uDie Arbeitsbühne muss während des Einsatzes mechanisch und elektrisch mit
dem Flurförderzeug verbunden sein.
WARNUNG!
Der Einsatz von Arbeitsbühnen wird durch nationales Recht geregelt. In einzelnen
Staaten kann der Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen untersagt sein.
Diese Rechtsprechung beachten. Nur wenn die Rechtssprechung im Einsatzland die
Verwendung von Arbeitsbühnen gestattet, ist diese freigegeben.
uVor dem Einsatz nationale Aufsichtsbehörde befragen.
Z
Deutschland:
- DGUV Information 208-031 (BGI/GUV-5183)
Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast
Australien:
- AS 2359.1 Powered Industrial Trucks „General Requirements"
- AS 2359.2 Powered Industrial Trucks „Operations"
Z
Während des Betriebes mit der Arbeitsbühne sind nur reduzierte Fahr- /
Hydraulikgeschwindigkeiten möglich.
Z
Wartungsintervalle sind in der Betriebsanleitung im Abschnitt „Wartung, Inspektion
und Wechsel auszutauschender Wartungsteile" beschrieben, siehe Seite 385.
324

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