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Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung Seite 82

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Brandschutzmaßnahmen
WARNUNG!
Brandgefahr durch Kurzschluss
Beschädigte Kabel können einen Kurzschluss verursachen und dadurch das
Flurförderzeug und die Batterie in Brand setzen.
uVor dem Schließen der Batteriehaube sicherstellen, dass die Batteriekabel nicht
beschädigt werden.
VORSICHT!
Gefahr von Verätzungen durch Verwendung ungeeigneter Brandschutzmittel
Im Brandfall kann es beim Löschen mit Wasser zu einer Reaktion mit der
Batteriesäure kommen. Das kann zu Verätzungen durch Säure führen.
uPulverlöscher verwenden.
uBrennende Batterien niemals mit Wasser löschen.
Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet
werden. Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Flurförderzeugs dürfen sich
im Abstand von mindestens 2,5 m keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende
Betriebsmittel befinden. Der Raum muss belüftet sein. Brandschutzmittel sind
bereitzustellen.
Entsorgung der Batterie
Die Entsorgung von Batterien ist nur unter Beachtung und Einhaltung der nationalen
Umweltschutzbestimmungen oder Entsorgungsgesetze zulässig. Es sind unbedingt
die Herstellerangaben zur Entsorgung zu befolgen.
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