Sicherheit
Das Mitfahren (durch dran hängen von außen) von Personen an der Verlegemaschine ist verboten!
Unfall-/Lebensgefahr!
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Die Motorhaube niemals bei laufendem Motor öffnen. Aufgrund von Verletzungsgefahr und
Schallschutz die Motorhaube immer geschlossen halten.
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Generell ist während der Verlegearbeiten der Aufenthalt von Personen im Arbeits- und
Fahrbereich der Verlegemaschine verboten!
Ein Mindestsicherheitsabstand von 1,5 m zwischen der Person und der Maschine ist einzuhalten!
Ausnahme: Es ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles
Führen eines Gerätes an den Handgriffen.
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Generell ist der Aufenthalt unter schwebender Last verboten!
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Der Aufenthalt im Lenkbereich/Knickbereich der Maschine ist strengstens untersagt!
Quetschgefahr der Füße/Beine zwischen Vorderrädern und Chassis.
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Der Fahrer darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange die Anbaugeräte der Verlegemaschine
mit Verlegegut belastet sind und der Motor in Betrieb ist.
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Den Joystick für die Bedienung der Anbaugeräte und das Bedienpedal für Vorwärts- und
Rückwärtsfahrt niemals zurückschnellen lassen!
Ansonsten entstehen Druckstöße im Vor- und Rücklauf! Das Verlegegut kann herunterfallen und
die Hydraulikmotoren können beschädigt werden!
2.10.4
Standsicherheit
Kippgefahr!
Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit abgesenktem Ausleger (mit und ohne Last), wenn
folgendes zutrifft:
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Kein Anbaugerät (z.B. HVZ-UNI) am Ausleger montiert
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Fahren von Kurven
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Fahren im unbefestigten und unebenen Gelände
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Gelände mit Gefälle
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Schräglage der Maschine von mehr als 10° (~ 18 %)
Fahren schneller als mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, wenn folgendes zutrifft:
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Geradeaus fahren (mit und ohne Anbaugerät und Steinlage)
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Fahren im befestigten und ebenen Gelände
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Gelände vorab auf ausreichende Untergrundbeschaffenheit (wie große Löcher oder brüchiger
Boden) prüfen.
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Beim Einsatz der Verlegemaschine auf Dächern, Parkdecks oder anderen weichen Untergründen,
ist vorab die Tragfähigkeit des Untergrundes zu prüfen.
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Bei Unfällen oder beim Umkippen der Verlegemaschine müssen tragende Teile von einer
Fachwerkstatt überprüft werden, bevor die Maschine wieder in Betrieb genommen wird.
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