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Standsicherheit - probst VM-X-PAVERMAX standard Betriebsanleitung

Verlegemaschine
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Sicherheit
Das Mitfahren (durch dran hängen von außen) von Personen an der Verlegemaschine ist verboten!
Unfall-/Lebensgefahr!
Die Motorhaube niemals bei laufendem Motor öffnen. Aufgrund von Verletzungsgefahr und
Schallschutz die Motorhaube immer geschlossen halten.
Generell ist während der Verlegearbeiten der Aufenthalt von Personen im Arbeits- und
Fahrbereich der Verlegemaschine verboten!
Ein Mindestsicherheitsabstand von 1,5 m zwischen der Person und der Maschine ist einzuhalten!
Ausnahme: Es ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles
Führen eines Gerätes an den Handgriffen.
Generell ist der Aufenthalt unter schwebender Last verboten!
Der Aufenthalt im Lenkbereich/Knickbereich der Maschine ist strengstens untersagt!
Quetschgefahr der Füße/Beine zwischen Vorderrädern und Chassis.
Der Fahrer darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange die Anbaugeräte der Verlegemaschine
mit Verlegegut belastet sind und der Motor in Betrieb ist.
Den Joystick für die Bedienung der Anbaugeräte und das Bedienpedal für Vorwärts- und
Rückwärtsfahrt niemals zurückschnellen lassen!
Ansonsten entstehen Druckstöße im Vor- und Rücklauf! Das Verlegegut kann herunterfallen und
die Hydraulikmotoren können beschädigt werden!
2.10.4

Standsicherheit

Kippgefahr!
Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit abgesenktem Ausleger (mit und ohne Last), wenn
folgendes zutrifft:
Kein Anbaugerät (z.B. HVZ-UNI) am Ausleger montiert
Fahren von Kurven
Fahren im unbefestigten und unebenen Gelände
Gelände mit Gefälle
Schräglage der Maschine von mehr als 10° (~ 18 %)
Fahren schneller als mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, wenn folgendes zutrifft:
Geradeaus fahren (mit und ohne Anbaugerät und Steinlage)
Fahren im befestigten und ebenen Gelände
Gelände vorab auf ausreichende Untergrundbeschaffenheit (wie große Löcher oder brüchiger
Boden) prüfen.
Beim Einsatz der Verlegemaschine auf Dächern, Parkdecks oder anderen weichen Untergründen,
ist vorab die Tragfähigkeit des Untergrundes zu prüfen.
Bei Unfällen oder beim Umkippen der Verlegemaschine müssen tragende Teile von einer
Fachwerkstatt überprüft werden, bevor die Maschine wieder in Betrieb genommen wird.
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