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Allgemeines; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst VM-X-PAVERMAX standard Betriebsanleitung

Verlegemaschine
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Allgemeines

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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Die Maschine darf nur für den in der Betriebsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
Bestimmungen der Konformitätserklärung verwendet werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
die Maschine für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind.
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
Die Verlegemaschine dient in Verbindung mit der hydraulischen Verlegezange HVZ/HVZ-UNI zur
Verlegung von Verbundpflastersteinen, in Verbindung mit der Bordsteinversetzzange VZ-H-UNI (zur
Verlegung von Bordsteinen, in Verbindung mit dem Einkehrbesen EB-120/ EB-240 zur rationellen
Einkehrung von Sand bei der Verbundsteinverlegung oder in Verbindung mit der hydraulischen
Vakuum-Verlegeeinheit HVE zur Verlegung oder Wiederaufnahme von großformatigen Beton- oder
Natursteinelementen.
Es dürfen ausschließlich Anbaugeräte von Probst an die Verlegemaschine angebaut werden, wie:
-
HVZ-UNI, HVZ-UNI-II, HVZ-LIGHT, VZ-H-UNI, VZH-HS-50/150
sowie durch die Nachrüstung der hydraulischen Vakuum-Einheit (HVE) auch verschiedene Vakuum-
Anbaugeräte wie:
-
PJ-1650-H, SH-1000-MINI-H.
Bei der Verwendung von Fremd-Anbaugeräten an die Probst Verlegemaschine sind die einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen, sowie die technisch erforderlichen Voraussetzungen (Leistungsdaten) des
jeweiligen Anbaugerätes zu beachten. Zudem müssen alle technischen Anforderungen der Probst
Verlegemaschine mit denen des Fremd-Anbaugerätes übereinstimmen. Hierbei liegt die Verantwortung
alleinig beim Betreiber der Verlegemaschine!
Die Verlegemaschine ist kein Hebezeug!
Alle Anweisungen, der mit der Maschine übergebenen Anleitungen, müssen eingehalten werden.
Lebensgefahr!
Der Einsatz darf aufgrund des Dieselmotors nicht in geschlossenen Räumen, explosions- oder
brandgefährdeten Bereichen erfolgen.
Bei Tunnel- und Parkhauseinsatz ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Ansonsten besteht
Vergiftungsgefahr durch Abgase!
Eventuell ist die Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters notwendig. Die jeweilig örtlich geltenden
Abgasvorschriften sind stets einzuhalten.
Die Verlegemaschine darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden – nur auf Baustellen
und privaten Gelände!
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