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Fahren Im Gefälle - Mercedes-Benz Actros Betriebsanleitung

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Fahrhinweise
310
X
Y
ASR (
Seite 267) oder Stabilitätsregel-Assis-
Y
tent (
Seite 268) ausschalten.
X
ABS ausschalten (
X
Wenn die Traktion nicht ausreicht, Aus-
gleichsgetriebesperre einschalten
Y
(
Seite 269).
X
Fahrzeuge mit automatisiertem Schaltge-
triebe: Fahrzeug aus einer Geländevertiefung
freischaukeln: Funktion Freischaukeln ein-
schalten.
X
Während der Fahrt Motor immer laufen lassen
und mit eingelegtem Gang fahren.
X
Langsam und gleichmäßig fahren. In vielen
Situationen ist Schritt-Tempo erforderlich.
X
Auf Bodenkontakt der Räder achten.
X
Unbekanntes, nicht einsehbares Gelände,
äußerst vorsichtig befahren. Sicherheitshal-
ber aussteigen und die Geländepassage vor-
her anschauen.
X
Auf Hindernisse achten, z. B. Felsbrocken,
Löcher, Baumstümpfe, Furchen.
X
Wenn möglich Hindernisse immer mit den
Rädern einer Fahrzeugseite überfahren.
Dadurch lassen sich Schäden am Fahrzeug
vermeiden.
Fahren im Gefälle
G
WARNUNG
Wenn Sie einen Hang schräg befahren oder
auf einem Hang wenden, kann das Fahrzeug
seitlich abrutschen, umkippen und sich über-
schlagen. Es besteht Unfallgefahr!
Befahren Sie einen Hang immer in Falllinie
(geradlinig aufwärts oder abwärts) und wen-
den Sie nicht.
Schalten Sie auf Gefällstrecken das Getriebe
nicht in Neutralstellung.
X
Wenn ein Hang befahren wird und das Fahr-
zeug zu kippen neigt, sofort das Fahrzeug in
die Fall-Linie lenken.
Böschungen und Hänge nur in Fall-Linie
befahren.
X
Erst bremsen, wenn das Fahrzeug in der Fall-
Linie ist.
X
Wenn die Motorbremswirkung bei Talfahrt
nicht ausreicht, Bremspedal langsam nieder-
treten.
Y
Seite 245).
Wasserdurchfahrt
Vor der Wasserdurchfahrt
Die Watfähigkeit der Fahrzeuge ist unter ande-
rem abhängig von:
dem Fahrzeugtyp
R
der Rahmenhöhe des Fahrgestells
R
der Bereifung
R
Die im Folgenden genannten Wattiefen sind bei-
spielhaft und sollen einen Überblick geben. Sie
gelten für eine langsame Wasserdurchfahrt mit
einer konstanten Geschwindigkeit zwischen 5
und maximal 10 km/h.
Im Zweifelsfall oder bei Sonderfahrzeugen wen-
den Sie sich vor einer möglichen Wasserdurch-
fahrt an einen Mercedes-Benz Servicestütz-
punkt.
Zulässige Wattiefen für Fahrzeuge im Straßen-
verkehr ohne Allradantrieb:
Straßenfahrzeuge mit niedrigem Fahrgestell-
R
rahmen und einer Bereifung 315/60 R 22.5
bis maximal 200 mm
Baufahrzeuge mit einer Bereifung
R
315/80 R 22.5 von 300 mm bis maximal
500 mm
andere Straßenfahrzeuge mit einer Bereifung
R
315/80 R 22.5 bis maximal 300 mm
andere Straßenfahrzeuge mit übergroßer
R
Bereifung, z. B. 12 R 24 oder 14 R 20, bis
maximal 600 mm
Zulässige Wattiefen für die Wasserdurchfahrt
von Allrad-Fahrzeugen:
ohne Ausstattung Watfähigkeit mit einer
R
Bereifung 13 R 22.5 bis maximal 700 mm
mit Ausstattung Watfähigkeit bis maximal
R
1200 mm
Bei Fahrzeugen mit der Ausstattung Watfä-
higkeit ist ein Schild mit der Angabe der fahr-
zeugspezifischen zulässigen Wattiefe an der
Fahrertür oder am Cockpit.
Die hier beschriebene Wasserdurchfahrt gilt
ausschließlich für Gelände- und Allrad-Fahr-
zeuge.
X
Maximal zulässige Wattiefe für das Fahrzeug
ermitteln und beachten.
X
Wassertiefe und Beschaffenheit des Gewäs-
sergrunds ermitteln. Sicherheitshalber einen
Erkundungsgang durchführen.
X
Zusatzheizung ausschalten (
Y
Seite 125).

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