BRP behält sich das Recht vor, diese Garantie jederzeit zu modifizieren, wobei vor-
gesetzt wird, das eine solche Modifizierung nicht die anwendbaren Garantiebedin-
gungen für die Produkte ändert, die während der Wirksamkeit dieser Garantie ver-
kauft wurden.
3) HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE – KEINE GARANTIE
Unter keinen Umständen wird für Folgendes unter dieser beschränkten Garantie
eine Garantie übernommen:
– Natürliche Abnutzung und Verschleiß;
– Routinemäßige Wartungsarbeiten, Tunen und Einstellungen;
– Durch Nachlässigkeit oder falsche Wartung und/oder Lagerung entstandene
Schäden, wie sie in der Bedienungsanleitung beschrieben sind;
– Durch Abbauen von Teilen, unsachgemäße Reparaturen, Service, Wartung,
Modifizierungen oder Gebrauch von nach dem Ermessen von BRP mit dem
Produkt nicht kompatiblen oder Betrieb, Leistung und Haltbarkeit beein-
trächtigenden Teilen oder Zubehörteilen, die nicht von BRP produziert oder
zugelassen sind, verursachte Schäden bzw. solche, die bei Reparaturarbeiten
durch eine Person, die von BRP nicht dazu autorisiert ist, Ski-Doo-Produkte zu
warten, entstanden sind;
– Durch Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung, Rennein-
satz oder Betrieb auf anderen Oberflächen als Schnee oder eine Fahrweise, die
nicht mit der in der Bedienungsanleitung empfohlenen Fahrweise im Einklang
steht, entstandene Schäden;
– Schäden, die entstanden sind durch Unfall, unter Wasser setzen, Feuer, Eindrin-
gen von Schnee oder Wasser, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt;
– Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmierstoffen, die nicht für die Verwen-
dung mit den Produkt geeignet sind (siehe Bedienungsanleitung);
– Schäden aufgrund von Rost, Korrosion oder Witterungseinflüssen entstandene
Schäden;
– Unbeabsichtigte Schäden oder Folgeschäden oder Schäden gleich welcher
Art durch Abschleppen, Lagerung sowie Ausgaben wie Transportkosten
Abschleppgebühren, Telefonate oder Taxikosten, Versicherungsdeckung, Kre-
ditzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust oder Zeitverlust durch Ausfälle
aufgrund von Wartungsarbeiten unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe.
– Des Weiteren Schäden aufgrund von mit Stehbolzen gesicherten Raupen,
wenn die Installation nicht den Anweisungen von BRP entspricht.
4) GARANTIEZEITRAUM
Diese Garantie wird ab dem (1) Lieferdatum an den ersten Einzelhandelskunden
oder ab dem (2) Datum wirksam, an dem das Produkt zum ersten Mal benutzt
wird, je nachdem was zuerst eintritt, und zwar für einen Zeitraum von:
VIERUNDZWANZIG (24) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei privater
Nutzung und ZWÖLF (12) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei gewerb-
licher Nutzung. Allerdings endet der Garantiezeitraum für einen Motorschlitten,
der zwischen dem 1. Juni und dem 1. Dezember eines Jahres ausgeliefert wurde,
am 30. November des anwendbaren Jahres. Ein Motorschlitten wird gewerblich
genutzt, wenn mit ihm Einkommen erzeugt wird oder er im Rahmen einer Be-
schäftigung oder Erwerbstätigkeit zu einem beliebigen Zeitpunkt während des
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