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Lizenzvertrag Mit Dem Endbenutzer - Datalogic Sentinel Bedienungsanleitung

Sicherheitslaserscanner
Inhaltsverzeichnis

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LIZENZVERTRAG MIT DEM
ENDBENUTZER
WARNUNG AN DEN ENDBENUTZER: DURCH DAS HERUNTERLADEN ODER DIE INSTALLATION
DER SOFTWARE ODER DIE VERWENDUNG DES DATALOGIC-PRODUKTS, WELCHES DIESE
SOFTWARE ENTHÄLT, ERKLÄRT SICH DER ENDBENUTZER MIT DER BINDUNG AN DIESEN
VERTRAG EINVERSTANDEN. SOLLTE DER ENDBENUTZER NICHT ALLEN BEDINGUNGEN
DIESES VERTRAGS ZUSTIMMEN, IST DATALOGIC NICHT BEREIT, EINE LIZENZ FÜR DIE
SOFTWARE ZU ERTEILTEN, UND DER ENDBENUTZER IST NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE
ODER DAS DATALOGIC-PRODUKT HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU
VERWENDEN
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA", End User License Agreement) wird zwischen
Datalogic IP Tech S.r.l. mit Rechtssitz in Via San Vitalino 13, 40012 Calderara di Reno
(Bologna), Italien („Datalogic") und dem Benutzer, bei dem es sich um eine natürliche oder
juristische Person handeln kann („Endbenutzer" oder „Sie"), abgeschlossen, der einen oder
mehrere Laser Sentinel Datalogic („Datalogic-Produkt") entsprechend den in jedem
Kaufvertrag vorgesehenen Geschäftsbedingungen erworben hat. Dieser EULA gilt für die
Software, welche im Datalogic-Produkt enthalten ist („integrierte Software") sowie für jede
andere Software, soweit anwendbar, die als optionale Anwendungssoftware angeboten
wird
gemeinschaftlich als „Software" bezeichnet).
1. Lizenzierung
1.1 Datalogic gewährt dem Endbenutzer eine persönliche, nicht exklusive, nicht
übertragbare, nicht in Unterlizenz abtretbare, widerrufbare und beschränkte Lizenz für die
Nutzung der Software ausschließlich für das Datalogic-Produkt, in welches sie integriert ist
oder für welches sie verwendet werden soll, wobei sie nur in maschinenlesbarer Form und
ausschließlich für den professionellen Gebrauch durch den Endbenutzer bestimmt ist.
1.2 Die Endbenutzer dürfen die Software gemäß dieses Vertrags, ob direkt oder indirekt,
nicht vertreiben, in Unterlizenz abtreten, vermieten, verleihen, verleasen, übertragen,
exportieren, reexportieren, weiterverkaufen, versenden oder umverteilen oder diese
exportieren, reexportieren, versenden oder umverteilen lassen. Der Endbenutzer ist zu
Folgendem nicht berechtigt bzw. darf andere nicht hierzu berechtigen: (i) die internen
Mechanismen
zurückzuentwickeln, zu zerlegen oder zu extrahieren; (ii) die Funktionalität der Datalogic-
Produkte zu kopieren; (iii) Eigentumshinweise, -marken, -etiketten oder -logos von den
Datalogic-Produkten zu entfernen; (iv) die Software vollständig oder teilweise ohne
vorherige schriftliche Genehmigung durch Datalogic zu vermieten oder zu übertragen.
1,3. Eigentümer der in Lizenz vergebenen Software ist und bleibt die Datalogic oder ein
Dritter, von welchem Datalogic ein Lizenzrecht erworben hat. Dieser Vertrag verleiht dem
Endbenutzer keinerlei Rechte am geistigen Eigentum. In seiner Verwendung in diesem
Vertrag bedeutet der Begriff „Kauf" oder sein Synonym in Bezug auf die Software „Erwerb
unter Lizenz". Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, den Quellcode einer in Lizenz
vergebenen Software zu erhalten oder zu verwenden.
1.4 Teile des Datalogic-Produkts sind durch jeweils geltendes Patent- und Urheberrecht,
internationale Vertragsbestimmungen sowie andere geltende Gesetze geschützt. Aus
(„Anwendungssoftware"
der
Software
und
„integrierte
Software"
zu
ändern,
zu
übersetzen,
werden
nachfolgend
zu
dekompilieren,
iii
BEDIENUNGSANLEITUNG

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